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Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 11:41 
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Registriert: Mi 14. Dez 2011, 10:54
Beiträge: 18
Moin Moin !!

Ich habe folgendes interessantes Szenario:

Der Schuldner (selbstständig) stellt sein Geschäftsgirokonto aufgrund einer Pfändung auf ein P-Konto um - so weit so gut (Kreditlinie wurde gekündigt und das Konto wurde ins Haben gebracht).

Nun bekommt er Post vom Finanzamt Forderung UST 2011 Zahlung fällig in Höhe von € 6000,-. Welche Möglichkeiten gibt es dieser Forderung nachzukommen..??

Gruß
Shakes


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 12:19 
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Registriert: Fr 6. Jan 2012, 01:30
Beiträge: 9
Was soll daran unklar sein? Er muss zunächst die Pfändung bedienen. Wenn er das nicht kann, und zusätzlich keine Regelung mit den FA erreicht werden kann, wird es wohl auch noch pfänden.

Gruß,
Miss

_________________
"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." A.E.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 12:37 
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Registriert: Mi 14. Dez 2011, 10:54
Beiträge: 18
Nun ja..die Pfändung wird nicht mehr bedient (da zu viele Schulden).

Frage:

Kann der Schuldner eine Barüberweisung (früher gab es das mal!) auf das Konto der Finanzbehörde veranlassen..?


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 20:25 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Nehme ja mal an, das die USt-Zahllast aufgrund deiner eigenen Erklärung zustande gekommen ist, d.h. du kanntest die Summe bereits vorab.
Den Begriff Barüberweisung kenne ich nicht. Aber das Finanzamt gibt i.d.R. mehrere Bankverbindungen an. Wenn z.B. die Postbank dabei ist, kannst du an jedem Schalter eine Bareinzahlung zugunsten Dritter tätigen. Bei anderen Banken musst du gucken, dass die eine Filiale mit Kassenschalter haben. Allerdings lassen die sich das auch vergolden.


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BeitragVerfasst: Sa 7. Jan 2012, 08:10 
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Registriert: Fr 7. Jan 2011, 16:36
Beiträge: 104
Einfach in der Bank eine sogenannte Bareinzahlung machen. Ist allerdings meist kostenpflichtig und bei höheren Beträgen wird der Ausweis verlangt. Setzt natürlich voraus dass der Zahlungspflichtige über einen entsprechenden Bargeldbetrag verfügt.

Mancherorts haben die Finanzämter auch noch Kassen wo man das Geld einzahlen kann. Ist allerdings selten geworden.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Jan 2012, 13:17 
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Registriert: Mo 30. Jan 2012, 12:48
Beiträge: 9
Ich hab das auch gehabt dieses Problem....
Da ich nich weiß wieviel Geld du aufn Konto hast, kannst du zu deiner bank gehen, und sagen die sollen diese Pfändung bedienen.......und die überweisen dass dann direkt ans Finanzamt:)


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