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BeitragVerfasst: Fr 20. Jan 2012, 13:43 
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Registriert: Do 19. Jan 2012, 10:54
Beiträge: 5
Hallo,

ich habe seit November 2011 ein P-Konto und werde voraussichtlich innert der nächsten Wochen ALG 2 auf dieses erhalten.

Stimmt es, daß Sozialleistungen auf dem P-Konto unabhängig von der Höhe binnen 14 Tagen unpfändbar sind, so wie es bis 31.12.2011 auf allen Girokonten der Fall war?


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BeitragVerfasst: Fr 20. Jan 2012, 14:25 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Nein stimmt normalerweise nicht.
Die einzige Konstellation wo es noch einen 14-Tages-Schutz für Sozialleistungen gibt, ist ein P-Konto, welches einen Sollstand aufweist. Ich denke nicht, daß es davon allzuviele geben sollte.

Ansonsten ist es beim P-Konto völlig egal um welche Zahlungseingänge es sich handelt. Es gelten immer nur die Freibeträge. Wenn die ausgeschöpft sind gibt es nix mehr, egal ob Sozialleistung oder nicht.

gruß DS


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 09:23 
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Registriert: Do 19. Jan 2012, 10:54
Beiträge: 5
Hallo,

§ 850 k, Abs. 6, ZPO sagt: "Wird einem Pfändungsschutzkonto eine Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von 14 Tagen seit der Gutschrift nur mit solchen Forderungen verrechnen und hiergegen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Kontoverfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen. Bis zur Höhe des danach verbleibenden Betrages der Gutschrift ist das Kreditinstitut innerhalb von 14 Tagen seit der Gutschrift nicht berechtigt, die Ausführung von Zahlungsvorgängen wegen fehlender Deckung abzulehnen, wenn der Berechtigte nachweist oder dem Kreditinstitut sonst bekannt ist, dass es sich um die Gutschrift einer Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch oder von Kindergeld handelt."

Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Ist das nicht diese 14-Tage-Frist?


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 13:33 
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Registriert: So 28. Nov 2010, 11:48
Beiträge: 218
Das bedingt, dass das Konto debitorisch geführt wird. Nur dann gelten die 14 Tage.

_________________
Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.


Zuletzt geändert von Court clericorum am Sa 21. Jan 2012, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 13:36 
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Registriert: Do 19. Jan 2012, 10:54
Beiträge: 5
Court clericorum hat geschrieben:
debitorisch geführt


Was bedeutet das?


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 13:40 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Das dein Konto dafür in den Miesen stehen muss! Das wird die Bank i.d.R. aber nicht zulassen!


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