P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
Aktuelle Zeit: So 20. Mai 2012, 06:19

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2011, 16:24 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Wenn ihr Urteile oder Links vielleicht zur besseren Übersicht hier mal einstellen wollt, diesen Thread dann aber möglichst nicht zur Diskussion nutzen.

Hier mal das vielgerühmte Urteil des LG Essen pro § 765a ZPO
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen ... 00816.html


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2011, 18:46 
AG Erfurt dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... eigabe.pdf

AG Esslingen dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... jahend.pdf

Position des BMJ dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... roblem.pdf


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2011, 19:52 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
LG Leipzig v. 29.10.10 pro 765a ZPO
http://soziale-schuldnerberatung-hambur ... 854_10.pdf

AG Hamburg-Barmbek v. 03.11.10 pro 765a ZPO
http://soziale-schuldnerberatung-hambur ... 759_10.pdf


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2011, 20:38 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
AG Hannover, Beschl. v. 11.08.2010 - 711 M 115785/10
Beim P-Konto werden nur Kontoabgänge nach Pfändung vom Pfändungsfreibetrag abgezogen
Bei einem Pfändungsschutzkonto sind unter dem Begriff des Guthabens alle bei der Pfändung auf dem Konto befindlichen und nach der Pfändung im jeweiligen Kalendermonat eingehenden Beträge zu verstehen. Ausgänge vor Wirksamwerden der Pfändung sind für das Guthaben ohne Bedeutung. Nur Ausgänge nach der Pfändung werden vom Pfändungsfreibetrag abgezogen. Wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss demnach der Bank als Drittschuldnerin an einem bestimmten Tag um 9:10 Uhr zugestellt, ist eine am selben Tag um 07:20 Uhr getätigte Abbuchung nicht vom Pfändungsfreibetrag abzuziehen. Nicht verbrauchtes pfandfreies Guthaben aus einem Kalendermonat wird in den Folgemonat übertragen.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 7. Jan 2011, 21:54 
der Vollständigkeit halber, leider m.W. unveröffentlicht:

contra 765a

LG Münster Beschl. v. 23.09.2010, 5 T 577/10

LG Detmold Beschl. v. 09.09.2010, 3 T 220/10


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 12:14 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Keine Verminderung der unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO wenn der Schuldner nur einen geringen Unterhalt zahlt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Di 25. Jan 2011, 19:29 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Bezeichnung des pfandfreien Betrags gem. § 850k IV ZPO bei Doppelpfändung
LG Münster vom 4.10.10, 5 T 564/10

Leitsatz aus Juris:

Das Vollstreckungsgericht kann im Fall einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850k Abs. 4 ZPO das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird. Eine Bezifferung des "pfändungsfreien Betrages" gem. § 850k Abs. 4 ZPO ist nicht erforderlich.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muens ... 01004.html

aktueller Nachsatz:
jetzt auch vom BGH bestätigt:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


Zuletzt geändert von renatchen am Mi 7. Dez 2011, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.

Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Di 25. Jan 2011, 19:42 
Offline

Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Wenn die Banken vorgelegte Bescheinigungen oder Bescheide zur Erhöhung des Pfandfreibetrages nicht akzeptieren wollen, wird wohl künftig das Vollstreckungsgericht nicht mehr groß weiterhelfen. Es bleibt dann nur der Klageweg.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen ... 01109.html


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Fr 4. Feb 2011, 08:36 
So antworten Politiker zur Problematik.

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_greg ... ml#q274106

http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q274105


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsprechung zu P-Konto
BeitragVerfasst: Do 10. Feb 2011, 16:52 
P-Konto: Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO im Rahmen der sog. „Monatsanfangsproblematik“
LG Oldenburg, Beschl. v. 18. 11. 2010 – 6 T 758/10 (rechtskräftig; AG Delmenhorst ZVI 2011, 32 (nachstehend abgedruckt))
Leitsatz der Redaktion:

Dem Schuldner, der ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO unterhält, kann im Rahmen der sog. Monatsanfangsproblematik Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden.

ALSO AUCH PRO §765 a ZPO
unveröffentlich.
Quelle: ZVI online de


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst neue Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Optimized by SEO phpBB
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de