[quote="Stefan"]Zum Thema "Beratungsphase"
Anwältin - hat eine Schulung für das P-Konto hinter sich ( viele Anwälte nicht, da sich damit kein Geld verdienen lässt ^^ )
Gerichte - bekommen laut Postbank und Anwältin, Schulungen erst im September o. November
Postbank - Pfändungsstelle der Postbank und die Postbank selbst sind 2 verschiedene Paar Schuhe, selbst Mitarbeiter der Pfändungsstelle ( von denen ich schon 6-7 kennen gelernt habe ^^ ) wissen nicht sehr viel oder erzählen Blödsinn. Die Mitarbeiter der Postbank am Schalter wissen nur, dass es das P-Konto gibt, mehr auch nicht. Die können/dürfen nicht mal telefonischen Kontakt mit der Pfändungsstelle aufnehmen. Man muss alles selbst regeln./quote]
Woher weißt du das? Was soll das eigentlich genau heißen? Dürfen keinen Kontakt aufnehmen...?! Weswegen? Und auf welcher Rechtsgrundlage?!
Ich komme mir jedenfalls momentan sehr rechtlos und unmündig gemacht vor, da man genau wie oben beschrieben überhaupt keine Informationen mehr zu den Vorgängen auf seinem Konto bekommt! Als ob nur noch Zugriff nach irgendwechen Rechten ausgeübt wird, ich aber nicht mal mehr das Recht auf das Nachvollziehen und eine Erklärung habe, weshalb z.B. Geld nicht ausgezahlt wird!? WAS SOLL DAS?!
Wie hast du denn Kontakt zur Pfändungsstelle bekommen?
Kann man da persönlich vorsprechen?
Es wird nur eine allgemeine Sparkassen-Service-Nummer herausgegeben, wobei man auch dann nicht direkt mit Mitarbeitern der Rechtsabteilung sprechen kann!!??
Also, mit anderen Worten wird der Kontakt verweigert!!! Wie bei der Stasi!
Wer weiß da was?