P-Konto-Forum

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BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2010, 23:16 
Hallo...


Folgendes Problem:

- 30.06.10 Lohnzahlung von 1.200 Euro für Juli

- 02.07.10 wurde 730 Euro abgehoben

- 09.07.10 Pfändung über 700 Euro -> 470 Euro durch Bank einbehalten

- 10.07.10 Gang zur Anwältin und Gericht zwecks Titel, Rechtssprecherin verwies auf P-Konto und lehnte Antrag ab -> Umwandlung in P-Konto ( Freibetrag 1.400 Euro )

- 13.07.10 gepfändete 470 wurden frei gegeben und abgehoben

- 29.07.10 Lohnzahlung 1.300 Euro für August -> max. 600 Euro konnte abgehoben werden ( 700 Euro wurden zwecks Pfändung einbehalten )



Nun die große Frage.

Da der Lohn immer am Monatsende kommt, hat man im Folgemonat "doppeltes" Geld, nämlich das Restguthaben und den neuen Lohn. Dafür gibt es ja die Gesetzesregelung, dass einem "unverbrauchtes" pfändungsfreies Guthaben in den Folgemonat gutgeschrieben werden muss.

Wäre ja sonst blödsinnig, man könnte ja nur an diesen einen Tag am dem das Geld eingeht seine Zahlungen tätigen.

Nur warum beachtet die Bank ( Postbank ) dies nicht in vorliegenden Fall. Hat es etwas damit zu tun, dass das Guthaben noch aus dem Juni ( als es noch kein P-Konto gab ) besteht, oder ist das einfach nur die derzeitige Problematik der Umstellung.

Am 03.08.10 ist die Frist von 4 Wochen vorbei, und das gepfändete Geld wird an den Gläubiger abgeführt. Am 02.08.10 hat die Anwältin ein Fax an die Pfändungstelle geschickt und die Auszahlung gefordert mit der Begründung von §850k Abs. 1 Satz 2 , Abs. 2 Satz 2 ZPO (neu), halt die Thematik mit der Übertragung von Guthaben.

Kann mir da jemand mehr zu diesem Problem erzählen?


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 08:03 
@Stefan

Ich kann den Berechnungen der Postbank nicht folgen. Du hattest seit Dem Beginn des P-Konto im Juli 470€ + 1300€ = 1770€ Guthaben. Ziehst Du davon den Freibetrag von 1400 Euro, ab verbleibt ein pfändbarer Rest von 370€.

Hast Du kontrolliert, ob die Freibeträge von der Postbank korrekt eingetragen wurden?

Das ist aber nur ein Streit um Zahlen. Für den Juli musst Dir das gepfändete Guthaben per Beschluß wiederholen. Das hat Deine Anwältin ja bereits veranlasst.

Das Problem, welches Du beschreibst, tritt immer dann auf, wenn das P-Konto mit "zuviel" Guthaben gestartet wurde und die Lohn- oder Sozialleistungen zu Monatsende überwiesen werden. Deshalb benötigt man dann für den ersten Monat einen Freigabebeschluß. Die Folgemonate sollten dann unproblematisch verlaufen, da Deine Geldeingänge unterhalb des Freibetrags liegen. Blos immer darauf achten, dass das übertragene Guthaben im Folgemonat auch verbraucht wird. Sonst ist es weg.

Abenteuerlich auch die Aussage der Rechtspflegerin. Bis Ende 2011 laufen der herkömmliche und der P-Konto Schutz parallel. Der Schuldner kann wählen. Niemals hätte sie Deinen Antrag mit dieser Begründung abweisen dürfen.

Gruß - Jenni


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 08:35 
Wenn ein P-Konto besteht, greift der alte Schutz aber nicht mehr.

Die Problematik ist gut im Rechtspflegerforum beschrieben:
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... post628155
Post Nr. 881

Die Rechtspflegerin hat m.E. recht, dass eine Freigabe nach §850 nicht greift, wenn bereits ein P-Konto besteht.
Wichtig scheint mir dabei, dass der Antrag nach § 765a ZPO gestellt wird.
Aber das solltest du unbedingt mit deiner Anwältin besprechen, die dich ja juristisch berät.
Im Internet gibts ja immer nur Tipps und Anregungen, aber keine rechtliche Beratung. ;)

"Antrag nach § 765a ZPO beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle
des öffentlichen Gläubigers) auf (einmalige) Aufhebung der
Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen sittenwidriger Härte, da Ihnen die
wirtschaftliche Existenzgrundlage für den folgenden Monat entzogen würde.
Kann die Aufhebungsentscheidung nicht sofort ergehen, sollte beantragt werden, die
Vollstreckung einstweilen einzustellen."


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 10:13 
Weiter gehts...

09:00 Pfändungsstelle bleibt weiter stur, und teilt telefonisch mit, dass sie das Geld heute abführen wird

10:00 Fahrt zur Rechtspflegerin vom Amtsgericht, die mit unserer Anwältin zusammen arbeitet ( Anwältin bis Mittag unterwegs )

- Sie versucht Pfändungsstelle anzurufen, nach 10 min erreicht man immernoch keinen -> Abbruch
- Sie kann die Vollstreckung nicht einstweilig einstellen o.ähnliches, da das Konto inzwischen ein P-Konto ist
- Postbank macht sich aber strafbar, wenn sie das Geld abführt, auch die Höhe der Abführung hält sie für falsch
- man sollte jetzt abwarten, ob die Postbank das Geld abführt und dann rechtliche Schritte einleiten

----------------

@ Jenni

Wo steht denn, dass der Freibetrag erst "ab" der Umstellung gilt und nicht für den kompletten Monat?

- sollte der Freibetrag für den kompletten Monat gelten, wäre die Höhe der Pfändung richtig
- sollte sie ab der Umstellung gelten, wären es ja nur 370

----------------

@ Gast

Was soll der Antrag nach § 765a wenn das Gericht bei einem P-Konto "machtlos" ist?


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 10:15 
NACHTRAG

@ Jenni

Der Pfändungsfreibetrag wurde korrekt von der Postbank bestätigt


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 10:26 
@gast

Ich habe es so verstanden, dass zum Zeitpunkt des Gesprächs mit der Rechtspflegrin noch kein P-Konto bestand und dann wäre die Entscheidung schwer mit geltendem Recht zu vereinbaren.

Die Idee in diesen Fällen einen Antrag wegen sittenwidriger Härte nach §765a ZPO zu stellen scheint wirklich überlegenswert zu sein. Zumindest bis der Gesetzgeber nachgebessert hat. Für mich bleibt nach wie vor unverständlich, dass solche vorhersehbaren Probleme in der Beratungsphase nicht gewürdigt wurden. Befriedigend ist dies m.E. nicht.

Gruß - Jenni


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 12:16 
Zum Thema "Beratungsphase" :mrgreen:

Anwältin - hat eine Schulung für das P-Konto hinter sich ( viele Anwälte nicht, da sich damit kein Geld verdienen lässt ^^ )

Gerichte - bekommen laut Postbank und Anwältin, Schulungen erst im September o. November

Postbank - Pfändungsstelle der Postbank und die Postbank selbst sind 2 verschiedene Paar Schuhe, selbst Mitarbeiter der Pfändungsstelle ( von denen ich schon 6-7 kennen gelernt habe ^^ ) wissen nicht sehr viel oder erzählen Blödsinn. Die Mitarbeiter der Postbank am Schalter wissen nur, dass es das P-Konto gibt, mehr auch nicht. Die können/dürfen nicht mal telefonischen Kontakt mit der Pfändungsstelle aufnehmen. Man muss alles selbst regeln.


Und bitte wer soll einen nun umfassend über diese Thematik aufklären, wenn alle Beteiligten machen was sie wollen und jeder die Gesetze anders interpretiert?

Und wie soll man handeln, wenn Bsp. im Vorfeld in der Theorie gelöst werden, aber die Praxis ganz anders aussieht, weil keiner Ahnung hat und jeder macht was er will ?


PS: die Rechstpflegerin sagte übrigens, dass sie bisher nur von der Postbank dieses Problem gehört hat. Postbank soll auch nicht die "beste" Bank sein, wenn Pfändungen anstehen, weil diese eine zentrale Pfändungsstelle hat und nicht wie anderen Banken im Haus/Filiale.


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 13:27 
@Stefan

Das Problem hier ist. Dieser durchaus nicht seltene Spezialfall wurde bei der Gesetzgebung nicht bedacht. Auch beinhaltet der §850k ZPO keine Härtefallregelungen. Rechtsprechung hierzu gibt es noch keine, also tappt alles im Dunkeln

Das P-Konto stellt auf den Kalendermonat ab. Das heisst alle Guthaben und Gutschriften innerhalb desselben Monats werden aufaddiert. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du das P-Konto seit dem 13.7. Der Pfändungsbeschluß ging bei der Bank am 9.7 ein. Somit besteht wegen der rückwirkenden Wirkung P-Konto Schutz seit dem 9.7.2010. Die Vorschriften des §850k ZPO betreffen ausschließlich das Pfändungsschutzkonto. Von daher ist uninteressant welche Verfügungen zuvor auf dem Konto stattgefunden haben.

Meiner Ansicht nach hat die Postbank falsch berechnet. Sie hätte lediglich ca 370 Euro einbehalten dürfen.

Der Vorredner hat den finde ich sehr wertvollen Tipp gegeben, es über den §765 ZPO zu versuchen. Scheint im Moment die erfolgsversprechendste Methode das einbehaltene Geld freizubekommen. Im Endeffekt solltest Du mit Deiner Anwältin das Vorgehen besprechen. Sie kennt den Einzelfall genau und ist auch zur Rechtsberatung befugt.

Wir dürfen hier nur allgemein Probleme anreissen und Lösungswege aufzeigen. Konkrete Einzelfallberatung ist Sache der Anwälte bzw zugelassener Beratungsstellen.

Gruß - Jenni


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 13:40 
[quote="Stefan"]Zum Thema "Beratungsphase" :mrgreen:

Anwältin - hat eine Schulung für das P-Konto hinter sich ( viele Anwälte nicht, da sich damit kein Geld verdienen lässt ^^ )

Gerichte - bekommen laut Postbank und Anwältin, Schulungen erst im September o. November

Postbank - Pfändungsstelle der Postbank und die Postbank selbst sind 2 verschiedene Paar Schuhe, selbst Mitarbeiter der Pfändungsstelle ( von denen ich schon 6-7 kennen gelernt habe ^^ ) wissen nicht sehr viel oder erzählen Blödsinn. Die Mitarbeiter der Postbank am Schalter wissen nur, dass es das P-Konto gibt, mehr auch nicht. Die können/dürfen nicht mal telefonischen Kontakt mit der Pfändungsstelle aufnehmen. Man muss alles selbst regeln./quote]

Woher weißt du das? Was soll das eigentlich genau heißen? Dürfen keinen Kontakt aufnehmen...?! Weswegen? Und auf welcher Rechtsgrundlage?!

Ich komme mir jedenfalls momentan sehr rechtlos und unmündig gemacht vor, da man genau wie oben beschrieben überhaupt keine Informationen mehr zu den Vorgängen auf seinem Konto bekommt! Als ob nur noch Zugriff nach irgendwechen Rechten ausgeübt wird, ich aber nicht mal mehr das Recht auf das Nachvollziehen und eine Erklärung habe, weshalb z.B. Geld nicht ausgezahlt wird!? WAS SOLL DAS?!

Wie hast du denn Kontakt zur Pfändungsstelle bekommen?
Kann man da persönlich vorsprechen?

Es wird nur eine allgemeine Sparkassen-Service-Nummer herausgegeben, wobei man auch dann nicht direkt mit Mitarbeitern der Rechtsabteilung sprechen kann!!??

Also, mit anderen Worten wird der Kontakt verweigert!!! Wie bei der Stasi!

Wer weiß da was?


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BeitragVerfasst: Di 3. Aug 2010, 14:45 
@ Jenni

Hast Du einen link, wo man nachschauen kann, dass das Guthaben erst ab dem Tag der Umwandlung in ein P-Konto gerechnet wird?

-----------------------

@ Gast

Die Postbank hat eine eigene Hotline zur Pfändungstelle

Hatte schon Gespräche mit 3 verschiedenen Mitarbeitern am Postbank-Schalter, die mir alle das selbe erzählten und lediglich bei einer höheren Stelle der Postbank anrufen konnten, mit dem Verweis dass ich mich persönlich an die Pfändungsstelle wenden solle.

Zumal man auch die Telefonbanking-Pin dafür braucht, ich denke das gäbe rechtliche Probleme, wenn das ein normaler Postbank-Angestellter erledigen würde.


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