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 Betreff des Beitrags: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 13:48 
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habe bis Ende November gearbeitet und habe demzufolge jetztMitte Dezember noch einmal Gehalt für November(rückwirkend) bekommen. Da ich wieder arbeitslos bin kommt jetzt Ende des Monats(Dezember) wieder das Geld für Januar vom Amt. Habe bereits ein P-Konto, nur übersteigt der Eingang des Geldes im Dezember den Freibetrag um einiges ...was kann ich tun ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 14:47 
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Hast du denn eine Pfändung auf dem Konto? Falls nein, kann dir dein Freibetrag wurscht sein und du kannst über das ganze Geld verfügen. Falls ja, kannst du ab dem 01.01. über den Betrag, der den Freibetrag Dez. überschritten hat, wieder bis zur Höhe deines Freibetrages Jan. verfügen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 15:01 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 13:42
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renatchen hat geschrieben:
Hast du denn eine Pfändung auf dem Konto? Falls nein, kann dir dein Freibetrag wurscht sein und du kannst über das ganze Geld verfügen. Falls ja, kannst du ab dem 01.01. über den Betrag, der den Freibetrag Dez. überschritten hat, wieder bis zur Höhe deines Freibetrages Jan. verfügen.


ja habe eine Pfändung, aber ist es nicht so das alles was den Freibetrag überschreitet an den Gläubiger geht. das Geld von Amt ist ja noch im Dezember drauf,und so mit ist das Geld doch normal weg wenn ich nichts weiter unternehme. entscheident ist doch immer der Geldeingang oder wie ? :?: 400Euro überschreitet es den Freibetrag,darüber kann ich doch nicht im Januar wieder verfügen das wäre ja völlig unlogisch !


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 15:14 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
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Nein, ist nich unlogisch, steht so im Gesetz und hatten wir hier schon in div. Threads.

Zitat von Drittschuldner: "Hi, habe auch nochmal die Gesetzestexte recherchiert:

§ 835 Abs. 3 ZPO:(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen.

heißt für uns als Drittschuldner: evtl. pfändbares Guthaben dürfen wir erst im übernächsten Monat an den Gläubiger abführen.

dazu noch § 850 k, Abs. 1, S.2:(1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Zum Guthaben im Sinne des Satzes 1 gehört auch das Guthaben, das bis zum Ablauf der Frist des § 835 Absatz 4 nicht an den Gläubiger geleistet oder hinterlegt werden darf.

heißt m.E., daß das aus dem Vormonat stammende pfändbare Guthaben vom Schuldner zuerst einmal wieder bis zum persönlichen Freibetrag verwendet werden darf."


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 18:34 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
renatchen hat geschrieben:
... heißt m.E., daß das aus dem Vormonat stammende pfändbare Guthaben vom Schuldner zuerst einmal wieder bis zum persönlichen Freibetrag verwendet werden darf."


Wieso BIS ZUM persönlichen Freibetrag?
Versteh ich nicht.
Im Gesetz steht doch:
" ... zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben ..."
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Ich finde diese Regelung zwar auch schwer verständlich und völlig "unlogisch" (aber Logik und Gesetze ...?), denn sie besagt ja, dass ein Schuldner auch mal mehr behalten darf, wenn er mal mehr Einkommen hat.

Ist ja "nett" ... aber wenn ich Gläubiger wär, hätt ich schon lieber meine Kohle!


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 18:47 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
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Folgende 2 Fälle muss man unterscheiden:

1. z.B. im Dezember gehen (der Einfachheit halber runde Beträge) 1500 € ein. Freibetrag sind 1000 € und die werden auch verfügt. Dann gehen die eigentlich pfändbaren 500 in den Januar und sind dort zwingend zu verbrauchen, sonst gehen sie an den Gläubger. Von weiterhin im Januar eingehenden Geldern kannst du nur noch über weitere 500 € verfügen (weil Freibetrag = 1000 €). Hast du höhere Einnahmen, beginnt das Schiebespiel von vorn. Deshalb in solchen Fällen immer gut mitrechnen!

2. im Dezember gehen 1000 € ein, verfügt werden aber nur 600 €. Dann gehen 400 € (nicht verbrauchtes Guthaben bis zur Höhe des Freibetrags) erhöhend zusätzlich in den Januar = Freibetrag 1400 €.


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 21:39 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 13:42
Beiträge: 14
renatchen hat geschrieben:
Folgende 2 Fälle muss man unterscheiden:

1. z.B. im Dezember gehen (der Einfachheit halber runde Beträge) 1500 € ein. Freibetrag sind 1000 € und die werden auch verfügt. Dann gehen die eigentlich pfändbaren 500 in den Januar und sind dort zwingend zu verbrauchen, sonst gehen sie an den Gläubger. Von weiterhin im Januar eingehenden Geldern kannst du nur noch über weitere 500 € verfügen (weil Freibetrag = 1000 €). Hast du höhere Einnahmen, beginnt das Schiebespiel von vorn. Deshalb in solchen Fällen immer gut mitrechnen!

2. im Dezember gehen 1000 € ein, verfügt werden aber nur 600 €. Dann gehen 400 € (nicht verbrauchtes Guthaben bis zur Höhe des Freibetrags) erhöhend zusätzlich in den Januar = Freibetrag 1400 €.


also bei mir gehen mit letzten Lohn und Geld vom Amt so ca.1500Euro im Dezember ein. heisst das übersetzt obwohl ich knapp 500Euro drüber bin das ich mir keine Gedanken machen muss
nur das ich mir die 500Euro nicht am 30.Dezember holen kann sondern erst am 1.Januar. hat der Gläubiger ja faktisch nichts davon auch wenn ich über den Freibetrag liege. denn ab Januar bekomme ich ja eh nur noch so um die 500Euro :!: schön für mich aber trotzdem unverständlich


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 21:57 
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Kann sein, dass es auch erst der 2. Januar (1. Bankarbeitstag) ist.
Übers Jahr betrachtet, hast du nicht mehr als deine monatlichen Freibeträge. Es kann lediglich vorkommen, dass du dein Guthaben nicht bis zur Höhe deines Freibetrages verbrauchst, dann steht es dir im nächsten Monat zur Verfügung.
Geht öfter mehr Geld ein als Freibetrag vorhanden ist, bekommt auch der Gläubiger irgendwann seinen Anteil.


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 22:30 
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renatchen hat geschrieben:
Kann sein, dass es auch erst der 2. Januar (1. Bankarbeitstag) ist.
Übers Jahr betrachtet, hast du nicht mehr als deine monatlichen Freibeträge. Es kann lediglich vorkommen, dass du dein Guthaben nicht bis zur Höhe deines Freibetrages verbrauchst, dann steht es dir im nächsten Monat zur Verfügung.
Geht öfter mehr Geld ein als Freibetrag vorhanden ist, bekommt auch der Gläubiger irgendwann seinen Anteil.


und du bist Dir wirklich sicher das das auch so ist wie du beschrieben hast ? als ich das ganze heut meiner Sparkassen Tante erklärt habe sagte sie zu mir ich sollte mir von der Caritas so ein Antrag holen das der Freibetrag erhöht wird und damit wieder kommen. die sagte mir nämlich nicht das ich das Geld was drüber liegt auch noch im Januar holen kann... bin jetzt ziemlich verunsichert


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Sa 24. Dez 2011, 12:39 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
Es kann hier im Forum ja keiner wissen, wie Deine Bank das Gesetz auslegt und wie sie handelt.
Offensichtlich gibt es da (wie so oft) verschiedene Möglichkeiten.

Hier ist der Gesetzestext
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Du kannst ja zu Deinem Gericht gehen und Freigabe resp. Heraufsetzung beantragen,
aber Du kanns ja auch erst mal die Woche warten, ob am nächsten Freitag Dein Geld von der AfA oder JC tatsächlich da ist.

Ist Dein nachgezahlter Lohn schon da?
Und liegt der über 1.028,89 EUR?


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