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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 22:55 
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Registriert: Mi 7. Dez 2011, 16:53
Beiträge: 13
soweit ich weiß, nein


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 23:02 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 13:42
Beiträge: 14
larrylaffer hat geschrieben:
soweit ich weiß, nein


wie nein ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: Fr 27. Jan 2012, 10:54 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hi,
durch die Rechtssprechung zur Monatsendproblematik § 835, IV, § 850 k, I, Satz2, kannst du im darauf folgenden Monat über pfändbare Beträge des Vormonats zuerst einmal wieder bis max. zur Höhe Deines Freibetrages verfügen.
Wenn Du darüber verfügst kann der Betrag nicht abgeführt werden, aber durch weitere Zahlungseingänge im neuen Monat entsteht wieder ein pfändbarer Betrag, usw.

Beispiel mit Freibetrag 1.000,00:
Januar: Zahlungseingang 1.500,00, Verfügung 1.000,00, pfändbar 500,--
Februar: über die aus Januar pfändbaren 500,-- darfst Du erstmal wieder verfügen, dann Zahlungseingang 1500,--, im Februar damit pfändbar 1.000,00!
März: über die aus Februar pfändbaren 1.000,00 darfst Du erstmal wieder verfügen, dann Zahlungseingang erneut 1.500,00, Verfügungen 1.000,00, im März damit pfändbar 1.500,00
April: über die aus März pfändbaren 1.000,-- (max. Freibetrag) kannst du verfügen, die Bank kann erst jetzt die überschüssigen 500,-- an den Gläubiger abführen.

Wenn natürlich nur geringe Beträge jeden Monat pfändbar sind, kann es, bis etwas an den Gläubiger überwiesen wird sehr sehr lange dauern (Monate bis Jahre); und zwar erst dann, wenn ein voller Freibetrag überschritten wird.

Hoffe, ich konnte es erklären.

Gruß DS


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 11:06 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 13:42
Beiträge: 14
nun ist klar das mit rüber nehmen in den nächsten Monat nicht richt ist... bin jetzt in befristeter Arbeit und habe Ende April etwa 1200 Euro bekommen... am 2.Mai wurden dann per Lastschrift 170Euro an den Gläubiger überwiesen...also nichts mit rüber nehmen in den Folgemonat... :cry:


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 11:51 
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Registriert: Do 15. Dez 2011, 21:04
Beiträge: 51
Ferry hat geschrieben:
nun ist klar das mit rüber nehmen in den nächsten Monat nicht richt ist... bin jetzt in befristeter Arbeit und habe Ende April etwa 1200 Euro bekommen... am 2.Mai wurden dann per Lastschrift 170Euro an den Gläubiger überwiesen...also nichts mit rüber nehmen in den Folgemonat... :cry:


Du hast einen Freibetrag von 1028 und ein paar cents, wenn du denn keine Kinder oder unterhalstpflichtigen Personen hast. Der Rest wird dann an den Gläubiger überwiesen! Das kommt mit den 170 euro auch hin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Problem,Freibetrag ?
BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 12:23 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 13:42
Beiträge: 14
Patti86 hat geschrieben:
Ferry hat geschrieben:
nun ist klar das mit rüber nehmen in den nächsten Monat nicht richt ist... bin jetzt in befristeter Arbeit und habe Ende April etwa 1200 Euro bekommen... am 2.Mai wurden dann per Lastschrift 170Euro an den Gläubiger überwiesen...also nichts mit rüber nehmen in den Folgemonat... :cry:


Du hast einen Freibetrag von 1028 und ein paar cents, wenn du denn keine Kinder oder unterhalstpflichtigen Personen hast. Der Rest wird dann an den Gläubiger überwiesen! Das kommt mit den 170 euro auch hin.


richtig aber hier wurde immer was von mit rüber nehmen geschrieben, als ob ich die Summe die den Freibetrag einmalig überschreitet auch noch im Monat drauf hätte holen können und erst nach mehrmaligen überschreiten des Freibetrags was an den Gläubigern geht.. so ist es dann ja nun nicht...


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