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 Betreff des Beitrags: P-Konto und sonderzajhlungen ?
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2010, 18:26 
Hallo
Habe da mal ne frage zum P-Konto !
Und zwar will oder ich muß mein Konto in ein P-Konto umwandeln !
Aber folgendes mein Sockelbetrag wird sich auf ca 1977€ belaufen !
Aber was mache ich bei Sonderzahlungen wie Z.B. Urlaubsgeld, Weinachtsgeld , und Dividende !
Ich weiß nach altem recht kann ich zum Gericht und ein einmaligen Freibetrag erwirken !
Das geht aber auch erst dann wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist !
Aber wann überweist die Bank nach Geldeingang den Betrag über den Freibetrag an die Gläubiger bei einem Aktiven P-Konto !???? Gibt es da eine Regelung (Gesetz?)
Und wie läuft die einmalige erhöhung des Freibetrages ab 2012 nach neuem Recht !
Genauso so wie jetzt !?????
Über antworten würde ich mich freuen !
Übrigens bin Kunde der DB


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto und sonderzajhlungen ?
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2010, 20:01 
Oh mann habe da noch ne frage nicht das ich Probleme ende des Monats bekomme !

Sagen wir ich wandle am 10.09 mein Konto in ein P-Konto um!
Was wird gerechnet wieviel ich am 1.09 + Guthaben hatte oder wieviel Guthaben
ich zum zeitpunkt der umwandlung + auf meinem Konto hatte !!
Denn mein gehalt kommt immer vor dem 1.ten !

Gruß Maik !


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto und sonderzajhlungen ?
BeitragVerfasst: Mo 6. Sep 2010, 07:49 
Das Kontoguthaben zum Zeitpunkt der Umwandlung zählt.


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto und sonderzajhlungen ?
BeitragVerfasst: Mo 6. Sep 2010, 16:38 
Danke für die Antwort !

Habe noch ne Frage !
Sagen wir ich habe eine freigabe von 1977€ und bekomme mein gehalt von 1900 am 27 des Monats und überweise oder hole nicht bis zum 1.ten alles runter und nehme sagen wir 1000€ mit
in den nächsten Monat !
Und gebe im laufe des Monats den rest aus durch überweisung oder so !
Und bekomme am 27igsten wieder mein Lohn von 1900 gibt es da probleme oder ist alles gut !
Gruß Maik


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto und sonderzajhlungen ?
BeitragVerfasst: Mi 8. Sep 2010, 07:36 
In dem Fall ist "alles gut"! ;)
Problematisch wird es nur, wenn die mtl. Gutschriften den Freibetrag übersteigen. Nicht verbrauchtes, pfändungsfreies Guthaben kann in den Folgemonat übertragen werden.


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