P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 00:42 
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Registriert: Fr 23. Dez 2011, 00:31
Beiträge: 1
Guten Morgen,
habe nur Stress mit dem P-Konto.Mein Mann hat jetzt eine Nachzahlung von über 2000,- vom Arbeitsamt bekommen :shock: die den Freibetrag von ca.1800.- ( 2 Erw. & 2 Kinder) natürlich erheblich übersteigt.

Da wir nun auch über den Rest verfügen wollen,möchten wir wissen ob wir das P-Konto auflösen können(wollten es wieder umstellen,auf ein normales Gehaltskonto,man sagte aber das da noch 3 Pfändungen drauf sind und erst wenn diese erledigt wären,könnte man es umstellen) und wir somit an das restliche Geld kommen. :?:
Denn sonst würden nochmals 2 Monate lang die Überzahlungen ín die laufenden Monate übergehen und das nervt auf die Dauer ganz schön.

Man kann sagen das P-Konto ist zwar gut & schön,aber wenn man mal eine Nachzahlung bekommt auch ganz schön bescheiden.
Zudem verlangt die Sparkasse auch ganz schön saftige Kontoführungsgebühren.

:?: Was passiert mit dem Rest wenn das P-Konto aufgelöst wir. :?:

Bitten um Hilfe...Vielen Dank und allen ein schönes Weihnachstfest :P


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BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 15:05 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
:o grrrrrh grrrrrh :o
Wieso denkst du denn, wenn du das P-Konto auflöst, du aber Pfändungen auf dem Konto hast, dass du dann an dieses Geld kommst? Da hat der Gläubiger die Hand drauf, deshalb macht er doch eine Kontenpfändung!
Wenn du unser Forum aufrufst, steht ganz oben dieser Thread (extra dort hingestellt, sozusagen zum drüberfallen) p-konto-forum-f2/31-12-2011-wegfall-des-alten-pfaendungsschutzes-t1237.html. Diese Beiträge solltest du intensiv lesen, dann merkst du sicher schnell, wenn du jetzt schon Pfändungen auf dem Konto hast, welches NICHT ein P-KONTO ist, dass du ab dem 01.01. gar keine Kohle mehr siehst. Die geht dann komplett an den Gläubiger!

Hast du denn kein eigenes Konto, sondern gibt es nur das deines Mannes? Kontaktiere doch mal eine Schuldnerberatungsstelle, um festzustellen, inwieweit diese Nachzahlung aufstockend berücksichtigt werden kann.

Euch auch frohe Weihnachten.


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BeitragVerfasst: Fr 23. Dez 2011, 18:15 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
Ja, scheint mir auch so, nofre hat den Sinn des Pfändungskontos nicht verstanden.

Vielleicht mal gaaanz laaangsaaam ...
1. Hast Du Schulden, musst Du die zurückzahlen. Juristisch wie moralisch.
2. Hat Dein Gläubiger (das ist der, der sein Geld wiederhaben will) einen "Titel", dann kann er sich sein Geld von Dir holen, auch gegen Deinen Willen, wenn Du Geld hast (auf dem Konto z.B.)
3. Danach würden die 2.000,00 Euro Nachzahlung direkt an Deinen Gläubiger gehen, an den ersten in der Reihe, bis der sein Geld hat, dann kommt der nächste.
4. Weil Du, nofre, mit Deiner Familie aber nicht verhungern willst, wirst Du dich dann sicher an unseren Sozialstaat wenden: "Ich hab nix mehr! Wie soll ich die Familie ernähren? Lass was rüberwachsen!!"
5. DESWEGEN das P-Konto!
Warum soll der Staat (wir alle) Dich ernähren, wenn Du doch Geld hast, was aber Dein Gläubiger (nur einer) bekommt.
Es muss Dir also ein Existenzminimum verbleiben, damit Du dem Staat nicht auf der Tasche liegst.

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Warum wart ihr so blöd, vor dem 1.1.2012 das konto in ein P-konto umzuwandeln, wenn ihr so eine hohe Nachzahlung vom Arbeitsamt erwartet? Ohne P-konto hätte es alles cash gegeben. Aber nur noch bis 31.12.2011.


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BeitragVerfasst: Fr 13. Jan 2012, 18:59 
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Registriert: Fr 13. Jan 2012, 18:53
Beiträge: 2
also es hat sich bestärigt was ich erwartet habe, nur ärger....man wird schlecht beraten....und keiner kann einem richtig helfen, haben eine ruhende pfändung, und bedienen den gläubiger wie vereinbahrt mit einer ratenzahlung, weil wir die schulden ja auch tilgen möchten.

weil uns die bank falsch beraten hat, bekommen wir nun nicht unser geld, weil nur ein gewissen betrag auszahlbar ist, vorher sagte man uns aber wenn die pfänndung ruhend ist müssen sie keine befürchtungen haben.

nirgend steht wie man dieses wieder in ein normales konto wechsel kann.

was ist das für eine sch....

kann mir jemand nen rat geben????


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BeitragVerfasst: Fr 13. Jan 2012, 19:08 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Du kannst bei einer bestehenden Pfändung dein Konto nicht in ein normales Giro umwandeln. Zum einen wirds die Bank nicht machen, bevor die Pfändung erledigt ist und zum anderen würdest du dann völlig ohne Schutz dastehen.

Was ist denn passiert? Akzeptiert eure Bank ab dem 01.01.12 die Ruhendstellung nicht mehr?
Habt ihr die euch zustehenden Freibeträge in ausreichender Höhe hinterlegt?


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BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 16:04 
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Registriert: Fr 13. Jan 2012, 18:53
Beiträge: 2
das klingt ja total schlimm, wenn wir das gewust hätten,schutz hin oder her,,,das ist doch keine lösung.
die ruhende pfändung liegt vor aber wir bedienen ja den gläubiger und er ist auch damit einverstanden,,,aber wie schon gesagt das wird die bank nicht interresieren.
wir werde uns wohl anwaltlich hilfe holen, da wir definitiv falsch beraten wurden.
und hoffen die bank geht dann mit und kommt uns entgegen.
im fall eines falles lassen wir es daruf ankommen un des geht mit einer klage vor gericht.
denn es handelt sich um monatl.nicht nur um ein paar euro,sonder um knapp 1000 euro die da einbehalten werden.


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BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 16:57 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hi,
Ruhendstellungen werden von den meisten Banken nicht mehr akzeptiert; gibt es auch keine gesetzliche Grundlage für. Im Prinzip sind Ruhendstellungen bei einem P-Konto ja auch nicht mehr notwendig und des weiteren eine Ruhendstellungsvereinbarung nicht so einfach; dazu habe ich glaube ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben.

Da es sich bei der o.g. größeren Zahlung ja wohl um eine "einmalige" Nachzahlung handelt, wäre es vielleicht möglich durch Vorlage des (Sozial-)Leistungsbescheides bei der Bank auch einen einmaligen höheren Freibetrag nachzuweisen. Im Zweifel, wenn dies von der Bank nicht akzeptiert wird, würde ich einen Beschluß nach 850 k 4 oder 5 bei Gericht beantragen.

Sollte es sich tatsächlich um eine Nachzahlung für mehrere Monate handeln, denke ich sind die Chancen nicht schlecht.

Gruß DS

Nachtrag: zur Auflösung der P-Konto-Vereinbarung. Wenn Du Deine P-Konto-Vereinbarung wieder kündigen würdest, wird sofort das ganze Guthaben gepfändet und geht an den Gläubiger, da ohne P-Konto kein Pfändungsschutz mehr!


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BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 17:07 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
zitterbacke hat geschrieben:
...
wir werde uns wohl anwaltlich hilfe holen, da wir definitiv falsch beraten wurden.
und hoffen die bank geht dann mit und kommt uns entgegen.
im fall eines falles lassen wir es daruf ankommen un des geht mit einer klage vor gericht.
denn es handelt sich um monatl.nicht nur um ein paar euro,sonder um knapp 1000 euro die da einbehalten werden.


Anwalt?
Der tut auch nichts ohne Geld.

In welchem Gesetz steht denn, dass die Bank bez. P-Konto eine Beratungspflicht hat?
Kannst Du nachweisen, dass die Bank falsch beraten hat
UND kannst Du nachweisen, dass Dir durch die Falschberatung ein Schaden entstanden ist?

Dein "Schaden" ist, dass die Bank die Gesetze beachtet.

Aber bitte - Anwalte gibt es ja reichlich und sicher auch welche, die solche Aufträge übernehmen.
Sie bekommen ihr Geld ja nicht nur bei erfolgreichem Ergebnis ...


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 12:45 
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Registriert: Do 19. Jan 2012, 10:54
Beiträge: 5
calla hat geschrieben:
Anwalt?
Der tut auch nichts ohne Geld.


Muß er auch nicht. Wenn ich Betroffener wäre, würde ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wenn dieser bewilligt wird + man dann noch das Glück hat, auf einen Anwalt zu treffen, der ein bißchen Berufsethos hat und nicht nur auf seine Kohle schaut, kann das vielleicht durchaus was bringen.

calla hat geschrieben:
Dein "Schaden" ist, dass die Bank die Gesetze beachtet.


Möglicherweise tut sie das nicht. Soweit ich § 850 k ZPO kenne und interpretiere, gilt die 14-Tage-Frist (Unpfändbarkeit von Sozialleistungen) auch nach dem 01.01.2012 auf P-Konten weiterhin. Und zwar vorrangig vor dem Pfändungsschutz.

Was ich allerdings nicht weiß, ist, ob ALG 1 (um dieses scheint es hier zu gehen) eine Sozialleistung im Sinne des Gesetzes ist oder eher eine Versicherungsleistung.


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jan 2012, 13:38 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
fozzybär hat geschrieben:
Muß er auch nicht. Wenn ich Betroffener wäre, würde ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wenn dieser bewilligt wird + man dann noch das Glück hat, auf einen Anwalt zu treffen, der ein bißchen Berufsethos hat und nicht nur auf seine Kohle schaut, kann das vielleicht durchaus was bringen.

Und wovon träumst du nachts sonst noch so?

fozzybär hat geschrieben:
Soweit ich § 850 k ZPO kenne und interpretiere, gilt die 14-Tage-Frist (Unpfändbarkeit von Sozialleistungen) auch nach dem 01.01.2012 auf P-Konten weiterhin. Und zwar vorrangig vor dem Pfändungsschutz.

Nur dann, wenn das P-Konto im Soll geführt wird und das ist selten genug! Bei Guthabenkonten gilt dies nicht!!!


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