zitterbacke hat geschrieben:
...
wir werde uns wohl anwaltlich hilfe holen, da wir definitiv falsch beraten wurden.
und hoffen die bank geht dann mit und kommt uns entgegen.
im fall eines falles lassen wir es daruf ankommen un des geht mit einer klage vor gericht.
denn es handelt sich um monatl.nicht nur um ein paar euro,sonder um knapp 1000 euro die da einbehalten werden.
Anwalt?
Der tut auch nichts ohne Geld.
In welchem Gesetz steht denn, dass die Bank bez. P-Konto eine Beratungspflicht hat?
Kannst Du nachweisen, dass die Bank falsch beraten hat
UND kannst Du nachweisen, dass Dir durch die Falschberatung ein Schaden entstanden ist?
Dein "Schaden" ist, dass die Bank die Gesetze beachtet.
Aber bitte - Anwalte gibt es ja reichlich und sicher auch welche, die solche Aufträge übernehmen.
Sie bekommen ihr Geld ja nicht nur bei erfolgreichem Ergebnis ...