renatchen hat geschrieben:
fozzybär hat geschrieben:
Muß er auch nicht. Wenn ich Betroffener wäre, würde ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wenn dieser bewilligt wird + man dann noch das Glück hat, auf einen Anwalt zu treffen, der ein bißchen Berufsethos hat und nicht nur auf seine Kohle schaut, kann das vielleicht durchaus was bringen.
Und wovon träumst du nachts sonst noch so?
Hallo renatchen,
von Dir wahrscheinlich nicht
Aber mal Spaß beiseite. In der beschriebenen Situation halte ich eine anwaltliche Beratung durchaus für sinnvoll. Wenn der Rechtspfleger das genau so sieht + die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gem. Beratungshilfegesetz vorliegen, steht einer anwaltlichen Konsultation nichts im Wege
