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BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 17:11 
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Registriert: Di 31. Jan 2012, 16:21
Beiträge: 5
Hallo,

ich habe ende dez 2011 ein P- Konto eingerichtet.
erstmal nur den Sockebetrag, da ich nicht wusste, wer mir die Erhöhung ausstellen kann( 2 Kinder)
Promt kam Anfang Jan 2012 eine Pfändung.
Aber alles lief ornungsgemäß

Nur leider stellt mir kein Mensch die Erhöhung aus.
Ich bekomme Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderwohngeld, Alg1 und ergänzendes Alg2.
Keiner dieser Ämter war bereit mir meine Erhöhung auszustellen.
Ich war beim Amtsgericht...negativ, beim der Rechtsberatung......negativ, beim Rathaus...negativ

Nach vielen telefonaten habe ich jemanden gefunden (EINE Schuldnerberatungsstelle) die mir den zusätzlichen Freibetrag ausstellt.

Dieser Termin ist aber erst am 09.02.2012

Nun habe ich im Januar eine Nachzahlung von ALG2 bekommen und noch von einer anderen behörde. Beides waren Nachzahlung aus Nov und Dez, flossen aber diesen Monat mit ein.

Heute bekam ich nun Unterhaltsvorschuss, ALG1 und ALG2...alles weg, ebenso die Nachzahlungen, da ich den Termin erst den Freibetrag erst im februar bekommen hatte.

Meine Frage, kann ich den Freibetrag auch Rückwirkend zum Januar machen....ich weiß nicht wovon ich leben soll, oder Miete zahlen soll, denn von der Nachzahlung aus Dezember hätte ich auch noch die Januar Miete zahlen müssen. Das konnte ich Ende Dezember nicht, da mir immernoch Geld fehlte, welche halt jetzt im Januar gekommen ist.

Ideen....???

Gruß seife


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BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 18:50 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
Leg der Bank Deine Unterlagen vor,
es ist den Bescheiden von Ämtern ja zu entnehmen,
für WEN da WELCHE Leistung bewilligt wurde,
zumindest ALG2 gibt es, meines Wissens, ja "pro Kopf":
- Regelsatz Ehemann/Ehefrau oder Alleinerziehend und
- Regelsatz Kind(er) bis ... Jahre

Also kann die Bank unschwer erkennen,
wer bei Dir "unterhaltsberechtigt" ist.

Ansonsten steht es im Gesetz,
wer für die Bescheinigung zuständig ist, siehe
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Absatz (5)

Neben dem Freibetrag je nach Köpfen
kannst Du natürlich auch für die Nachzahlungen einen Antrag auf Freigabe beim Gericht stellen,
je nach Rechtspfleger bekommst Du sie sofort - oder gar nicht.

Und lies auch noch den Absatz (2):
" ... nicht von der Pfändung erfasst sind
...
Satz 3.
das Kindergeld oder andere Geldleistungen für Kinder, es sei denn, dass wegen einer Unterhaltsforderung eines Kindes, für das die Leistungen gewährt oder bei dem es berücksichtigt wird, gepfändet wird.
..."


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BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 20:26 
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Registriert: Di 31. Jan 2012, 16:21
Beiträge: 5
HI,

mit dem bescheid war ich bei der Bank.
Die weigert sich, hat mir ein Formular vorgelegt, welches ich vom Jobcenter unterschreiben lassen solle.
Das Jobcenter unterschreibt aber nur für die Leistungen, die sie mir bezahlen, eben nur 300 euro. Den rest bekomme ich als KG, Alg1 Kinderwohngeld, Unterhaltsvorschuss.
Und diese Ämter haben sich geweigert.

Ich war bis zum Teamleiter. Nichts zu machen.

Nützt mir auch jetzt nichts mehr. Das Geld ist futsch.

Aber die Möglichkeit mit dem Rechtspfleger werde ich wohl mal versuchen.

Gruß
seife


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BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 20:46 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
seife hat geschrieben:
... Das Jobcenter unterschreibt aber nur für die Leistungen, die sie mir bezahlen, eben nur 300 euro ...



Die brauchen doch gar keine Summe zu bescheinigen.
Du brauchst ja nur einen Nachweis für die Bank,
dass Du ggfs. einen Ehepartner hast und
dass Du ein, zwei, drei Kinder hast.

Denn Ehepartner sind einander und für ihre Kinder per Gesetz "unterhaltspflichtig".
Und nur darum geht es in der Bescheinigung:
Wie viele "Unterhaltsberechtigte" hast Du?

Danach richtet sich Dein Freibetrag:
Bei 1 Unterhaltsberechtigten = 1.416,11 €
Bei 2 Unterhaltsberechtigten = 1.631,84 €
Bei 3 Unterhaltsberechtigten = 1.847,57 €
Bei 4 Unterhaltsberechtigten = 2.063,30 €
Bei 5 Unterhaltsberechtigten = 2.279,03 €

Nein, das Geld ist noch nicht futsch.
Der Pfändungsbescheid kam doch erst jetzt im Januar?
Also geh morgen zur Bank,
sie müsste Dir morgen eigentlich wieder mindestens Deinen "Grundfreibetrag" (1.028,89 EUR)
geben, WENN Du das z.Zt. auf dem Konto hast.


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BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 21:58 
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Registriert: Di 31. Jan 2012, 16:21
Beiträge: 5
Den Sockebetrag von 1028 habe ich. Es geht um die Erhöhung, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern.

Ich habe nun über 1600 Euro im Januar erhalten und mein Sockebetrag beträgt nur 1028.
Die Erhöhung will hier bei uns nur EINE Schuldnerberatung bescheinigen. Termin dafür habe ich erst am 9. Februar.

Ist es denn überhaupt möglich im Nachhinein den Freibetrag auf 1600 Euro zu erhöhen?

Das ist meine Frage.

Gruß
seife


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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2012, 09:59 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hi,
eine nachträgliche Erhöhung kommt allenfalls dann in Frage, wenn die Erhöhungsbescheinigung innerhalb der 4-Wochen-Frist nach Zustellung der Pfändung vorgelegt wird. Dann müsste m.E. Deine Bank den Freibetrag auch rückwirkend für Januar erhöhen und Dein Konto entsprechend stellen. (siehe Umsetzungsleitfaden des ZKA)

Ansonten gelten Bescheinigung erst mit dem Vorlagedatum.

D.h., die Bescheinigung sollte innerhalb dieser Frist der Bank vorgelegt werden.

Gruß DS


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