seife hat geschrieben:
... Das Jobcenter unterschreibt aber nur für die Leistungen, die sie mir bezahlen, eben nur 300 euro ...
Die brauchen doch gar keine Summe zu bescheinigen.
Du brauchst ja nur einen Nachweis für die Bank,
dass Du ggfs. einen Ehepartner hast und
dass Du ein, zwei, drei Kinder hast.
Denn Ehepartner sind einander und für ihre Kinder per Gesetz "unterhaltspflichtig".
Und nur darum geht es in der Bescheinigung:
Wie viele "Unterhaltsberechtigte" hast Du?
Danach richtet sich Dein Freibetrag:
Bei 1 Unterhaltsberechtigten = 1.416,11 €
Bei 2 Unterhaltsberechtigten = 1.631,84 €
Bei 3 Unterhaltsberechtigten = 1.847,57 €
Bei 4 Unterhaltsberechtigten = 2.063,30 €
Bei 5 Unterhaltsberechtigten = 2.279,03 €
Nein, das Geld ist noch nicht futsch.
Der Pfändungsbescheid kam doch erst jetzt im Januar?
Also geh morgen zur Bank,
sie müsste Dir morgen eigentlich wieder mindestens Deinen "Grundfreibetrag" (1.028,89 EUR)
geben, WENN Du das z.Zt. auf dem Konto hast.