Nochmal: Frag doch Deine Bank, was sie gern als "Nachweis" hätte, dass Du verheiratet bist - vielleicht reicht ihr schon Deine Gehaltsabrechnung, in der ja zu erkennen sein sollte, dass Du verheiratet bist (weil Lohnsteuer-Klasse drei, vier oder gar fünf ...).
Die Bank sollte dann schon die Gesetze kennen und wissen, dass jeder Ehepartner seinem Ehepartner gegenüber per Gesetz unterhaltspflichtig ist - dass also für jeden von Euch beiden der Freibetrag von 1.416,11 Eur/Monat gilt, WENN ihr denn beide ein entsprechend hohes Einkommen hättet.
Das mit dem Unterhaltsrecht steht irgendwo im BGB, Buch 4, Familienrecht.
Und die Bank sollte dann weiter auch ZPO § 850c (4) kennen:
(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.htmlD.h.: Dir steht der höhere Freibetrag zu, BIS das Vollstreckungsgericht (auf Antrag eines Gläubigers) entscheidet, dass er Dir nicht (oder nicht ganz) zusteht, weil Deine Frau ausreichend eigenes Einkommen hat und damit für sich selbst sorgen kann.
Das ist (vorerst zumindest) also nicht Dein Problem.
Nochmal Klartext: DEIN Arbeitgeber hat gar nichts damit zu tun, ob Deine Frau genug eigenes Einkommen hat oder nicht.
Das entscheidet allein ein Gericht - und nur auf Antrag eines Gläubigers!