P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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 Betreff des Beitrags: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2012, 11:10 
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Registriert: Mo 16. Jan 2012, 10:38
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

wie heißt es so schön, ich hätte da gerne mal ein Problem :-)

Die Situation stellt sich wie folgt da:
Wir sind ein Ehepaar das seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz steckt. Wir leben beide durch Krankheit von Harz4. Bis dato hatten wir ein Konto, wie ich hier erfahren habe ist es sinnvoll für den Ehepartner ein extra Konto zu machen. Da das genannte P Konto nicht auf Ehegatten laufen kann sondern immer nur auf eine einzelne Person. So weit so gut.

Unsere Situation könnte sich allerdings nun so verändern das ich wieder in das Berufsleben einsteige. Ich würde in etwa 1.800 Euro überwiesen bekommen. Von diesem Betrag blieben mir dann 1.029 als Freibetrag wenn ich das richtig verstanden habe!? Bei meiner Frau ist an eine Arbeitsaufnahmen nicht zu denken, so das ich natürlich auch für ihren Lebensunterhalt aufkommen muß. Aber wie bekomme ich den Freibetrag erhöht, ist das durch einen Antrag möglich? Wenn ja, wie ist da die Vorgehensweise? Auf wieviel wird der Betrag ansteigen der nicht gepfändet werden kann?

Auch beschäftigt mich die Frage wie es bei folgender Situation läuft, ich bekomme vom Arbeitsamt ca. 509 Euro überwiesen, Harz4 Leistungen. Wenn ich nun auf mein P Konto eine Überweisung bekomme - als Beispiel 400 Euro. Wird das Geld dann nicht gepfändet da ich ja deutlich unter den 1.029 liege, oder liege ich da total falsch?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon einmal für die Hilfestellung hier im Forum.

Grüße
David


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2012, 11:17 
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Registriert: So 28. Nov 2010, 11:48
Beiträge: 218
Senfkeks hat geschrieben:
Hallo zusammen,

wie heißt es so schön, ich hätte da gerne mal ein Problem :-)

Die Situation stellt sich wie folgt da:
Wir sind ein Ehepaar das seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz steckt. Wir leben beide durch Krankheit von Harz4. Bis dato hatten wir ein Konto, wie ich hier erfahren habe ist es sinnvoll für den Ehepartner ein extra Konto zu machen. Da das genannte P Konto nicht auf Ehegatten laufen kann sondern immer nur auf eine einzelne Person. So weit so gut.

Unsere Situation könnte sich allerdings nun so verändern das ich wieder in das Berufsleben einsteige. Ich würde in etwa 1.800 Euro überwiesen bekommen. Von diesem Betrag blieben mir dann 1.029 als Freibetrag wenn ich das richtig verstanden habe!? Bei meiner Frau ist an eine Arbeitsaufnahmen nicht zu denken, so das ich natürlich auch für ihren Lebensunterhalt aufkommen muß. Aber wie bekomme ich den Freibetrag erhöht, ist das durch einen Antrag möglich? Wenn ja, wie ist da die Vorgehensweise? Auf wieviel wird der Betrag ansteigen der nicht gepfändet werden kann?

Auch beschäftigt mich die Frage wie es bei folgender Situation läuft, ich bekomme vom Arbeitsamt ca. 509 Euro überwiesen, Harz4 Leistungen. Wenn ich nun auf mein P Konto eine Überweisung bekomme - als Beispiel 400 Euro. Wird das Geld dann nicht gepfändet da ich ja deutlich unter den 1.029 liege, oder liege ich da total falsch?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon einmal für die Hilfestellung hier im Forum.

Grüße
David

Die Suchfunktion des Forums dürfte dir einige Antworten bieten, darum fällt meine Antwort entsprechend kurz aus.

a) Wenn dein Gehalt höher als dein Sockelbetrag ist, kannst du bei Gericht (bei öffentlichen Gläubigern bei der jeweiligen Pfändungsstelle) einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO stellen. Dein Sockelbetrag wird dann, insbesondere unter Anrechnung von Unterhaltspflichten, entsprechend angehoben.

b) Beträge, die unterhalb des Sockelbetrages liegen, sind für den laufenden Monat nicht pfändbar. Wird der Sockelbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, steht die Differenz bis zum Ablauf des Folgemonats zur Verfügung.

_________________
Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mo 16. Jan 2012, 11:46 
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Registriert: Mo 16. Jan 2012, 10:38
Beiträge: 3
Danke für die Antwort, an die Suche hatte ich überhaupt nicht gedacht Entschuldigung.

Ist schon alles ziemlich undurchsichtig wenn man sich das erstemal damit beschäftigt. Ich werde mich mal etwas einlesen. Glaube unser Bank ist auch etwas überfordert, zumal der Service bei unserer Sparkasse nun gleich Null ist. Geld gibts nur noch am Automaten, keine telefonische Auskunft mehr. Keine eigene Überweisung mehr aufs Konto möglich.

Grüße
David


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 13:09 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
Mal vorab:
Mit dem P-Konto ist es wie mit dem Insolvenzverfahren.
Das gibt es nicht gemeinsam, das gibt es nur individuell.

Wer von Euch ist also im Insolvenzverfahren: Ehemann oder Ehefrau?
Oder ist jeder von Euch beiden im Insolvenzverfahren?
(Dann gibt es zwei Verfahren mit zwei AZ?)

Und wenn man im Insolvenzverfahren ist, dann könnte ein Neugläubiger zwar theoretisch versuchen, das Konto zu pfänden, doch alles, was theoretisch pfändbar wäre, bekommt im Insolvenzverfahren sowieso der Insolvenzverwalter (resp. Treuhänder).
Also macht eine Kontopfändung wenig Sinn (aber dennoch Ärger für den Schulder - und Kosten für den Gläubiger).

Nun konkret:
WENN das monatliche Einkommen ÜBER dem Grundfreibetrag von 1028,89 EUR/Monat liegt und
WENN es "Unterhaltsberechtigte" (z.B. Ehepartner, Kind-er) gibt, dann kann man sich z.B. beim zuständigen Gericht eine Bescheinigung holen, dass ein höherer Betrag pfandfrei bleibt - und zwar:

Bei 1 Unterhaltsberechtigten = 1.416,11 €
Bei 2 Unterhaltsberechtigten = 1.631,84 €
Bei 3 Unterhaltsberechtigten = 1.847,57 €
Bei 4 Unterhaltsberechtigten = 2.063,30 €
Bei 5 Unterhaltsberechtigten 2.279,03 €
Wenn Kindergeld auf dem Konto eingeht, wird dieses zusätzlich freigegeben.

Oder Du fragst Deine Bank, welchen Nachweis sie gern hätte.
Am besten vorher einen Termin vereinbaren und sagen, dass es um Informationen bez. P-Konto geht, damit dann auch ein Mitarbeiter da ist, der sich damit auskennt. "Eigentlich" sollte das zwar jeder Bank-Angestellte inzwioschen wissen, aber eben nur "eigentlich" ...


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mi 25. Jan 2012, 09:11 
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Registriert: Mo 16. Jan 2012, 10:38
Beiträge: 3
Hallo :-)

wir sind beide Insolvenz, jeder mit eigenem AZ.
Wir haben jetzt die Konten getrennt, was nun sowieso unnötig war da ich wieder ab März in Brot und Arbeit bin. Heißt also ich muß meiner Bank klar machen das ich gegenüber meiner Frau Unterhaltspflichtig bin.. immerhin hab ich mittlerweile verstanden dass das über einen Antrag zu tun ist. In dem Beitrag wo man sich den ausdrucken kann finde ich allerdings nichts. Außerdem versteh ich erlich gesagt nicht wie mein zukünftiger Arbeitgeber bescheinigen kann das meine Frau nicht in der Lage ist für ihren Lebensunterhalt selber aufzukommen.

Vielen Dank für die Hilfe die ich hier bekomme.

Grüße



Edit: Zuständige Gericht heißt das wo unsere Verfahren angängig sind, oder das Amtsgericht am Wohnort? Himmel, was ein Geraffel :-\


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mi 25. Jan 2012, 11:06 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
Nochmal: Frag doch Deine Bank, was sie gern als "Nachweis" hätte, dass Du verheiratet bist - vielleicht reicht ihr schon Deine Gehaltsabrechnung, in der ja zu erkennen sein sollte, dass Du verheiratet bist (weil Lohnsteuer-Klasse drei, vier oder gar fünf ...).

Die Bank sollte dann schon die Gesetze kennen und wissen, dass jeder Ehepartner seinem Ehepartner gegenüber per Gesetz unterhaltspflichtig ist - dass also für jeden von Euch beiden der Freibetrag von 1.416,11 Eur/Monat gilt, WENN ihr denn beide ein entsprechend hohes Einkommen hättet.
Das mit dem Unterhaltsrecht steht irgendwo im BGB, Buch 4, Familienrecht.

Und die Bank sollte dann weiter auch ZPO § 850c (4) kennen:
(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

D.h.: Dir steht der höhere Freibetrag zu, BIS das Vollstreckungsgericht (auf Antrag eines Gläubigers) entscheidet, dass er Dir nicht (oder nicht ganz) zusteht, weil Deine Frau ausreichend eigenes Einkommen hat und damit für sich selbst sorgen kann.
Das ist (vorerst zumindest) also nicht Dein Problem.

Nochmal Klartext: DEIN Arbeitgeber hat gar nichts damit zu tun, ob Deine Frau genug eigenes Einkommen hat oder nicht.
Das entscheidet allein ein Gericht - und nur auf Antrag eines Gläubigers!


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 Betreff des Beitrags: Re: P- Konto, die totale Verwirrung.
BeitragVerfasst: Mo 30. Jan 2012, 14:43 
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Registriert: Mo 30. Jan 2012, 14:27
Beiträge: 1
Hallo, bin neu hier. Hoffe, euch gehts allen gut??? ;)

Warum brauchst du eigentlich ein P-Konto, wenn du im Insolvenzverfahren bist?????????? :?:

In deiner Situation ist das total überflüssig!!!!!!! Du hast zwei Obligenheiten, wenn du im Verfahren bist:
1. mußt du für deinen Lebensunterhalt selbst sorgen - also du solltest dir Arbeit suchen und
2. DARFST du KEINE NEUEN SCHULDEN machen. Ich habe dies mit Absicht groß geschrieben.
Wenn du diese einfachen Regeln nicht befolgst, fliegst du aus der Restschuldbefreiung raus - ohne wenn und aber! :cry:

Ein P-Konto ist nur für die gut, die ihre finanziellen Probleme noch nicht geregelt haben und daher mit einer Kontopfändung rechnen müssen. Im Verfahren darf dir keiner deiner Gläubiger das Konto pfänden, weil du Vollstreckungsschutz hast. Der einzige, der auf dein Konto zugreifen dürfte, wäre dein Treuhänder, an den du im Übrigen auch deinen pfändbaren Betrag abführen musst.

Bevor du fragst, woher ich das weiß: Ich bin nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern arbeite auch noch bei einer Schuldnerberatung und berate fast täglich Menschen, die eine Bescheinigung für ein P-Konto brauchen.

Also, nichts für Ungut. :D

LG aus Niedersachsen


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