P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 11:43 
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hallo Foris, das Forum wird immer umfangreicher und ich will hier mal noch eine Sammlung für nützliche Links und Hinweise aufmachen. Diesen Thread bitte nicht für Diskussionen nutzen.


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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 11:44 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
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Wer Arbeitseinkommen bezieht, findet hier einen Pfändungsrechner, wenn er nach unten scrollt:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

Dieser will grad mal nicht rechnen, dann nehmt halt den hier:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php


Zuletzt geändert von renatchen am Di 15. Feb 2011, 10:02, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 11:55 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
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Wenn ihr z.B. nur Sozialgelder oder eine Minirente bezieht, lohnt es sich vielleicht einen solchen Antrag zu stellen. Auf die Mitnahme vollständiger Kontoauszüge der letzten 6 Monate achten.

Antrag zur Aufhebung der Pfändung eines Kontos
http://www.ag-paderborn.nrw.de/aufgaben ... _07-10.pdf


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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 13:30 
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Aktuelle Freibeträge und ZKA-Musterbescheinigung:

Alles was über die Freibetragsgrenzen auf das P-Konto eingezahlt wird geht automatisch an die Gläubiger.

Grundfreibetrag: 985,15 EUR

nachfolgende Freibeträge müssen extra beantragt werden:
1.355.91 EUR bei einer Unterhaltspflicht (z.B. Ehefrau)
1.562.47 EUR bei zwei Unterhaltspflichten (z.b. erstes Kind)
1.769,03 EUR bei drei Unterhaltspflichten
1.975,59 EUR bei vier Unterhaltspflichten
2.182,15 EUR bei fünf/mehr Unterhaltspflichten

die Musterbescheinigung findest du hier im Forum.
Kann u.a. der Arbeitgeber ausfüllen.

Hier der link für die ZKA-Musterbescheinigung
http://www.zka-online.de/zka/kontofuehrung.html
(s. ganz unten.)


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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 14:24 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
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Bezügl. § 835 Abs. 3 ZPO hatten wir bisher die Schutzfrist von 4 Wochen nach Eingang des Pfübs bei der Bank. Diese Schutzfrist konnte man auf Antrag beim Vollstreckungsgericht um jeweils weitere 4 Wochen nach jeder Gutschrift verlängern lassen.
Nun ist ein neuer Absatz 4, der nur mit dem Pfändungsschutzkonto befasst, mit dem 16.04.11 in Kraft getreten:

"(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht."


Zuletzt geändert von renatchen am So 17. Apr 2011, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Di 11. Jan 2011, 22:53 
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Registriert: Do 18. Nov 2010, 17:42
Beiträge: 203
Vorschriften über die Berechnung des pfändbaren Einkommens:
von Forum-Schuldnerberatung

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/rec ... m/1006.htm


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BeitragVerfasst: Do 13. Jan 2011, 14:24 
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Registriert: Do 18. Nov 2010, 17:42
Beiträge: 203
Infodienst Schuldnerberatung - Caritasverband
Umfassende Infoseite mit aktuellen Meldungen

http://www.infodienst-schuldnerberatung ... konto.html


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BeitragVerfasst: Di 1. Feb 2011, 18:16 
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Registriert: Do 18. Nov 2010, 17:42
Beiträge: 203
Schufa Selbstauskunft

..finden Sie in der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3


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BeitragVerfasst: Di 1. Feb 2011, 21:33 
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Registriert: Do 18. Nov 2010, 17:42
Beiträge: 203
Zahlungseingang am Monatsende

Achtung !!
Kann leicht zu Doppelzahlung in EINEM Monat führen.
Mit der Folge, dass eine KOMPLETTE Monatszahlung weg ist !
(genau genommen alles was den Freibetrag übersteigt)

Z.B.:
Lohnzahlung jeweils am 30. eines Monats
Durch einen Fehler des Lohnbüros, eine Verzögerung bei der Bank, etc. etc. etc...
Wird der März-Betrag erst im Folgemonat (z.B. 2. April) gebucht.

Die Zahlungsbuchung für April erfolgt richtig am 30. April.

Folge: ZWEI Einzahlungen in EINEM Monat.
Die zweite Zahlung am 30. geht sofort an den Gläubiger !!

Dieser Ablauf ist aber vorhersehbar.
D.h. man kann sich sein Geld rechtzeitig sichern.

Und zwar indem man die zweite Zahlung NICHT aufs P-Konto buchen lässt - am besten bar per Scheck nimmt.

P.S.
Das gilt sinngemäß für alle regelmäßigen Zahlungen, auch für Sozialleistungen.


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BeitragVerfasst: Sa 5. Feb 2011, 14:20 
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Registriert: Do 18. Nov 2010, 17:42
Beiträge: 203
Geldübertrag auf den Folgemonat:

Achtung ! - Das P-Konto ist kein Sparkonto !
Wer nicht richtig rechnet und Kontostände verfolgt, verliert Geld.

Grundsätzlich gilt:
Guthaben kann bis zur Höhe des bei der Bank hinterlegten Freibetrages EINMALIG in den Folgemonat übertragen werden.
"Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. "

Beispiel:
Freibetrag 985 €
Geldeingang z.B. März: 900 €
Verbrauch im März: 500 €
Restbetrag im März: 900 - 500 = 400 €

Diese 400 € werden in den April geschoben.
Das Geld ist NUR EINMAL im April geschützt.
Muss also im April verfügt werden !!

Geldeingang im April: 900 €
Gesamt verfügbar im April: 400 + 900 = 1.300 €

Diese 1.300 € sind nun im April geschützt.

ACHTUNG !
Man muss im April die geschobenen 400 € komplett ausgeben.
Gibt man im gesamten Monat nur 300 € aus.
(1.300 - 300 = 1.000 € Kontostand April)
werden automatisch 100 € an den Gläubiger gezahlt.

!! Man muss also immer min. den geschobenen Betrag komplett ausgeben !!

Bleibt von dem April-Geldeingang (900 €) etwas übrig, geht das Spiel von vorne los.

Fazit: Wer hier nicht richtig mitrechnet und aufpasst, verliert Geld.
Evtl. ist es besser das Konto zum Monatsende zu leeren.


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