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BeitragVerfasst: Fr 3. Feb 2012, 10:50 
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Registriert: Di 31. Jan 2012, 16:21
Beiträge: 5
Hallochen...

irgendwie alles verwirrend
Anfang Januar gab es eine Pfändung, die auf Grund meines P Kontos zurückgezogen wurde, oder nicht ausgeführt wurde. Bis dahin verstehe ich alles

Ende Januar kam dann schon mein Geld für Februar, somit hatte ich am 30.01 noch ein Guthaben von 1200 auf meinem Konto. Das war auch online zu sehen, ich konnte darüber aber nicht verfügen.
Nach Rücksprache mit meiner Bank, hatte ich im Laufe des Januars schon meine 1028 Euro voll und alles was an Geld dazu kam ( nochmal 1200euro für den Februar) darüber konnte ich erst ab 01.02. verfügen.
Und das war tatsächlich so. Am 1.Februar konnte ich wieder Überweisungen tätigen, obwohl das Geld schon am 30.1. auf dem Konto war.
Fazit...meine Bank gibt mir monatlich nur 1028 euro, der Rest verbleibt bis zum nächsten Monat auf dem Konto.

Die Bank hat das Geld nicht für die zurückgezogene Pfändung von Anfang Januar benutzt.

Nun meine Frage, wenn keine Pfändung vorliegt und ich mehr als meine Pfändungsfreigrenze auf meinem Konto habe, muss mir die Bank dann das Geld auszahlen?

Gruß
seife


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BeitragVerfasst: Fr 3. Feb 2012, 11:37 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hallo,
die Pfändung wurde mit Sicherheit nicht zurückgezogen, sondern durch den Eingang der Pfändung wurden Dein P-Konto "aktiv", was Du insbesondere daran erkennen kannst, daß Du nur über Deinen Freibetrag verfügen durftest.

Pfändbare Beträge dürfen von der Bank nach § 835 ZPO erst im übernächsten Monat an den Gläubiger ausgekehrt werden, weshalb noch nichts an den Gläubiger überwiesen wurde.

Am 01.03. wird mit Sicherheit der pfändbare Betrag an den Gläubiger ausgekehrt.

Gruß DS


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BeitragVerfasst: Fr 3. Feb 2012, 11:53 
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Registriert: Di 31. Jan 2012, 16:21
Beiträge: 5
Das ist einleuchtend.
Ich wusste nicht, dass erst im übernächsten Monat an den Gläubiger überwiesen wird.

Danke.:+))


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