Folgendes ist bei uns aufgetretten ....
P-Konto im Juli beantragt ... war relativ fix umgestellt.
Da ich Mutter von 3 Kindern bin muß der Grundfreibetrag ja erhöht werden.
Ich nun zur Filiale der Norisbank dort hat man mich 2 mal mit Bescheiden weg geschick
das erste mal war eine Kopie dabei ... das zweite mal hatte ich mir erdreistet zu erwähnen das ich aber den Erziehungsgeldbescheid noch nicht habe alles andere hatte ich aber im Original dabei ... Die "nette" Dame mich also wieder weg geschickt weil sie nicht 10 mal was faxen wollte.
Ich endlich alles zusamm gehabt und am 29.07 wieder zur Bank aufeinmal wurde mir gesagt die Bescheide hätten keine Gültigkeit mehr weil man diese nicht Nachprüfen kann (das seltsame ist zuvor ging die Abhebung ja immer mit Bescheiden) ich sollte aufeinmal einen Vordruck von der Arge,Kindergeldstelle,Schuldnerberatung oder Gericht ausfüllen lassen. Ich fragte dann die "nette" Dame wie ich das den innerhalb von einen Tag hin bekommen soll ... Ich möchte nochmal betonen das die Dame mir zuvor immer gesagt hatt Belege reichen.
Naja nichts destro trotz wir das Telefon in die Hand genommen und in der ganzen Stadt rum telefoniert wer uns diesen Vordruck ausfüllt ... Die ganzen Behörden sagten wir haben damit nichts zu tun bringen sie uns was schriftliches das die Bank unsere Bescheide nicht anerkennt.
Schuldnerberatungsstellen sagten sie dürfen es nicht.
Naja wir dann einen Anwalt gefunden der uns den Vordruck ausgefüllt hat.
Wir dann am 30.07. den Vordruck für die Erhöhung abgegeben und damit gerechnet das jetzt alles ok sei.
Aber nichts war ok. Der Vordruck wurde erst weg gefaxt ... Freitag ist natürlich nichts mehr passiert .. Wir Montag wieder angerufen immer noch nichts passiert ... Obwohl gesagt wurde Montag können wir unser ALG2 und Pflegegeld abheben.
So gestern wurde uns dann mitgeteilt das unser Vordruck für die Erhöhung nicht mehr im Juli greifen wird (unser entsetzen kann man sich sicher vorstellen)
Wir nun gefragt wieso .. Haben es ja noch im Juli eingereicht. Hier wurde uns wieder mitgeteilt das der Bearbeitungstag hier zählt .
Nunja ... Dame schickte uns zum Gericht .... Gericht war total überfordert und hatte erstmal eine Notfallsitzung einberufen uns wurde dann mitgeteilt das wir heute morgen wieder kommen sollen und dann einen Beschluss bekommen würden.
So wir heut morgen hin .. Sind wirklich dran gekommen und die Rechtspflegerin hat alles aufgenommen.
Ich natürlich gleich bei meiner Bank angerufen und mitgeteilt das der Beschluss heute kommt.
Normalerweise müßte auch dieser wieder durch die Rechtsabteilung der Mitarbeiter von der Bank sagte mir aber am Telefon das er es einfach ins minus bucht wenn der Beschluss vorliegt.
Ich nachmittag nochmal bei der Bank angerufen ... und fast freudentränen in den Augen gehabt der Beschluss war da. Wir natürlich gleich los in die Bank und eine neue Botschaft ereilte uns ... es muß erst geprüft werden ob der Beschluß anerkannt wird
man möge sich vorstellen eine Bank zweifelt einen Gerichtsbeschluss an
Man muß sich den Bescheid so vorstellen das oben steht Beschluss ... dann Schuldnerin dann Gläubiger ....
Dann kommt das einmalig der Pfändungsbeschluss aufgehoben wird in höhe
von bis 1788,92Der Beschluss ergeht ohne vorherige Anhörung des Gläubigers ...
Dann kommen noch die üblichen Sätze
nun der meiner Meinung nach wichtigsten Absätze :
Gemäß §850k Abs4 ZPO sowie unter Anwendung des §765aZPOP war infolgedessen die Pfändung insoweit einmalig aufzuheben,Hinsichtlich dieser Entscheidung ist die Anhörung des Gläubigers unterblieben,weil dem Schuldner der damit verbundene Aufschub nicht zuzumuten warDer Drittschuldner verkennt offenbar den Willen des Gesetzgebers bei Einführung des Pfändungsschutzkontos und dessen Anwendung.Es ist dem Schuldner nicht zuzumuten, auf seine ihm für den Monat August zustehende Leistungen zu verzichten So nun bitte ich erneut diese Aussagen erstmal auf der Zunge zergehen zu lassen.
folgende Dinge haben der Bank nicht gepasst :
- das nicht oben stand Beschluss nach § ....
- das nicht drauf stand sofort zahlbar
- das geschrieben wurde
bis zu 1788,92 und nicht in höhe von 1788,92€
Haben also heut wieder kein Geld erhalten.
Nun zu meinen Fragen
1. Die Bank sagte mir heute das Sie das volle Guthaben (1788,92 €) an die beiden Gläubiger
abführen wird obwohl die Pfändungsbeschlüsse zusammen lediglich 680 € betragen. Soll heißen das beide Gläubiger bedeutend mehr Geld von der Bank erhalten würden als ihnen per Pfändungsbeschluss zusteht. Soll das rechtens sein? Für mein Empfinden kann die Bank lediglich die Summen der Pfändungsbeschlüsse anweisen (680 €) und muss den Rest des Guthabens auszahlen.
2. Die Bank ignoriert den von mir beigebrachten Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt um einmalige Aufhebung der Pfändung in Höhe von 1788,92 € nach §765a ZPOP und verweigert die Auszahlung des Guthabens. Was kann ich hier tun? Natürlich werde ich Morgen in der Früh auf dem Gericht vorsprechen und erläutern das die Bank deren Beschluss nicht akzeptiert.
3. Da wir nun mit 3 Kindern und einem schwer Kranken seit 4 Tagen KEINERLEI Geld zum Leben haben benötige ich einen Tip wie ich nun vorgehen kann um KURZFRISTIG an Geld aus dem Guthaben des P-Kontos zu kommen.
4. Ist es nicht richtig das ich bei einem Guthaben von rund 1800 € und Pfändungen in Höhe von 680 € zumindest über den Betrag von 1120 € verfügen können müsste wenn ich die Bank anweise die Pfändungen in der vollen Höhe von 680 € zu bedienen?