P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
Aktuelle Zeit: So 20. Mai 2012, 06:01

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 18:15 
Offline

Registriert: Do 29. Jul 2010, 16:38
Beiträge: 5
Folgendes ist bei uns aufgetretten ....

P-Konto im Juli beantragt ... war relativ fix umgestellt.
Da ich Mutter von 3 Kindern bin muß der Grundfreibetrag ja erhöht werden.
Ich nun zur Filiale der Norisbank dort hat man mich 2 mal mit Bescheiden weg geschick
das erste mal war eine Kopie dabei ... das zweite mal hatte ich mir erdreistet zu erwähnen das ich aber den Erziehungsgeldbescheid noch nicht habe alles andere hatte ich aber im Original dabei ... Die "nette" Dame mich also wieder weg geschickt weil sie nicht 10 mal was faxen wollte.

Ich endlich alles zusamm gehabt und am 29.07 wieder zur Bank aufeinmal wurde mir gesagt die Bescheide hätten keine Gültigkeit mehr weil man diese nicht Nachprüfen kann (das seltsame ist zuvor ging die Abhebung ja immer mit Bescheiden) ich sollte aufeinmal einen Vordruck von der Arge,Kindergeldstelle,Schuldnerberatung oder Gericht ausfüllen lassen. Ich fragte dann die "nette" Dame wie ich das den innerhalb von einen Tag hin bekommen soll ... Ich möchte nochmal betonen das die Dame mir zuvor immer gesagt hatt Belege reichen.

Naja nichts destro trotz wir das Telefon in die Hand genommen und in der ganzen Stadt rum telefoniert wer uns diesen Vordruck ausfüllt ... Die ganzen Behörden sagten wir haben damit nichts zu tun bringen sie uns was schriftliches das die Bank unsere Bescheide nicht anerkennt.
Schuldnerberatungsstellen sagten sie dürfen es nicht.

Naja wir dann einen Anwalt gefunden der uns den Vordruck ausgefüllt hat.

Wir dann am 30.07. den Vordruck für die Erhöhung abgegeben und damit gerechnet das jetzt alles ok sei.

Aber nichts war ok. Der Vordruck wurde erst weg gefaxt ... Freitag ist natürlich nichts mehr passiert .. Wir Montag wieder angerufen immer noch nichts passiert ... Obwohl gesagt wurde Montag können wir unser ALG2 und Pflegegeld abheben.

So gestern wurde uns dann mitgeteilt das unser Vordruck für die Erhöhung nicht mehr im Juli greifen wird (unser entsetzen kann man sich sicher vorstellen)

Wir nun gefragt wieso .. Haben es ja noch im Juli eingereicht. Hier wurde uns wieder mitgeteilt das der Bearbeitungstag hier zählt .

Nunja ... Dame schickte uns zum Gericht .... Gericht war total überfordert und hatte erstmal eine Notfallsitzung einberufen uns wurde dann mitgeteilt das wir heute morgen wieder kommen sollen und dann einen Beschluss bekommen würden.

So wir heut morgen hin .. Sind wirklich dran gekommen und die Rechtspflegerin hat alles aufgenommen.

Ich natürlich gleich bei meiner Bank angerufen und mitgeteilt das der Beschluss heute kommt.
Normalerweise müßte auch dieser wieder durch die Rechtsabteilung der Mitarbeiter von der Bank sagte mir aber am Telefon das er es einfach ins minus bucht wenn der Beschluss vorliegt.

Ich nachmittag nochmal bei der Bank angerufen ... und fast freudentränen in den Augen gehabt der Beschluss war da. Wir natürlich gleich los in die Bank und eine neue Botschaft ereilte uns ... es muß erst geprüft werden ob der Beschluß anerkannt wird :o :o :o

man möge sich vorstellen eine Bank zweifelt einen Gerichtsbeschluss an :o :o :o

Man muß sich den Bescheid so vorstellen das oben steht Beschluss ... dann Schuldnerin dann Gläubiger ....

Dann kommt das einmalig der Pfändungsbeschluss aufgehoben wird in höhe von bis 1788,92

Der Beschluss ergeht ohne vorherige Anhörung des Gläubigers ...

Dann kommen noch die üblichen Sätze

nun der meiner Meinung nach wichtigsten Absätze :

Gemäß §850k Abs4 ZPO sowie unter Anwendung des §765aZPOP war infolgedessen die Pfändung insoweit einmalig aufzuheben,Hinsichtlich dieser Entscheidung ist die Anhörung des Gläubigers unterblieben,weil dem Schuldner der damit verbundene Aufschub nicht zuzumuten war

Der Drittschuldner verkennt offenbar den Willen des Gesetzgebers bei Einführung des Pfändungsschutzkontos und dessen Anwendung.Es ist dem Schuldner nicht zuzumuten, auf seine ihm für den Monat August zustehende Leistungen zu verzichten


So nun bitte ich erneut diese Aussagen erstmal auf der Zunge zergehen zu lassen.

folgende Dinge haben der Bank nicht gepasst :

- das nicht oben stand Beschluss nach § ....
- das nicht drauf stand sofort zahlbar
- das geschrieben wurde bis zu 1788,92 und nicht in höhe von 1788,92€

Haben also heut wieder kein Geld erhalten.

Nun zu meinen Fragen

1. Die Bank sagte mir heute das Sie das volle Guthaben (1788,92 €) an die beiden Gläubiger
abführen wird obwohl die Pfändungsbeschlüsse zusammen lediglich 680 € betragen. Soll heißen das beide Gläubiger bedeutend mehr Geld von der Bank erhalten würden als ihnen per Pfändungsbeschluss zusteht. Soll das rechtens sein? Für mein Empfinden kann die Bank lediglich die Summen der Pfändungsbeschlüsse anweisen (680 €) und muss den Rest des Guthabens auszahlen.

2. Die Bank ignoriert den von mir beigebrachten Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt um einmalige Aufhebung der Pfändung in Höhe von 1788,92 € nach §765a ZPOP und verweigert die Auszahlung des Guthabens. Was kann ich hier tun? Natürlich werde ich Morgen in der Früh auf dem Gericht vorsprechen und erläutern das die Bank deren Beschluss nicht akzeptiert.

3. Da wir nun mit 3 Kindern und einem schwer Kranken seit 4 Tagen KEINERLEI Geld zum Leben haben benötige ich einen Tip wie ich nun vorgehen kann um KURZFRISTIG an Geld aus dem Guthaben des P-Kontos zu kommen.

4. Ist es nicht richtig das ich bei einem Guthaben von rund 1800 € und Pfändungen in Höhe von 680 € zumindest über den Betrag von 1120 € verfügen können müsste wenn ich die Bank anweise die Pfändungen in der vollen Höhe von 680 € zu bedienen?


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:26 
Oh mein Gott, ich habe ja schon viele Geschichten gehört, natürlich auch solche, wo die Bank einen Fehler gemacht hat, aber das schießt wirklich alles ab. Obwohl ich den ganzen Tag mit P-Konto zu tun habe und auch weiss, wie das in einer Bank von innen läuft (also normalerweise verständnisvoll bin) fehlt mir hier jegliches Verständnis für die Kollegen der Norisbank.

Also.

Die Bank ist nicht verpflichtet, irgendwelche Bescheide zu akzeptieren, weil man die kaum prüfen kann und weil das darin Bescheinigte auch ggf. schon in dem Standardfreibetrag ohnehin eingerechnet ist. Die so genannte Musterbescheinigung, die in Deinem Fall der Rechtsanwalt ausgefüllt hat, akzeptieren alle Banken.

Es kann sein, dass die "nette Dame" erstmal gesagt hat "lassen Sie mal die Bescheide hier", weil sie sich ihre Informationen, was sie anerkennen darf, nicht durchgelesen hat. Wahrscheinlich hat ihre Zentrale ihr das um die Ohren gehauen "reicht nicht".

Die Bank hätte die Bescheinigung auch für den gleichtägig laufenden Geldeingang "verwenden" können. Natürlich dauert es, bis das eingemeldet ist und da kann es sein, dass erstmal Guthaben gesperrt werden, aber ich hätte das zurückgebucht (geht aber nur dann, wenn die Bescheinigung VOR dem Geldeingang da ist)

Aber auch wenn sie das nicht macht: der Beschluss ist, soweit Du ihn wiedergegeben hast, eindeutig. Ich weiss natürlich nicht, was da sonst noch steht (es heisst übrigens §765a ZPO, ohne noch ein P dahinter)
Die Begründungen, den Beschluss nicht zu akzeptieren, sind so lächerlich, dass mir als Fachmann da die Worte fehlen.
Natürlich steht da "bis zu", weil das Gericht nicht weiss, wieviele Eingänge dahinterstehen. Das geht schon aus der Logik des P-Kontos hervor: Der ledige Schuldner kann bis zu 985,15 verfügen, natürlich nur, wenn er auch die Eingänge hat. Bekommt er nur 300, kann er auch nur 300 verfügen. Das mit "sofort zahlbar" ist völliger Quatsch. Ich sehe dutzende Beschlüsse täglich und das ist mir noch nie untergekommen. Da weiss jemand nicht, wovon er redet, und das ist gefährlich.

Zu den Fragen:
- natürlich darf die Bank nur die Gesamtforderung aus den Pfändungen überweisen. Leider schreibst Du nicht, wer die Gläubiger sind. Wenn es öffentliche Gläubiger sind (Finanzamt, Städt und Gemeinden, Krankenkassen...) ist der genannte Betrag auch das, was überwiesen wird. Wenn es private Gläubiger sind, die einen vollstreckbaren Titel haben, ist das möglicherweise nur die Hauptforderung und es kommen noch Zinsen und Kosten hinzu. Das kann sich, wenn die Forderung älter ist und auch viele Kosten entstanden sind, schon mal verdoppeln. Aber verdreifachen: Never. Ich vermute, dass die Bank da gepennt hat: erstmal gemäss dem Gesetz auf die Seite legen ohne zu merken, dass das viel mehr ist als die Gläubiger haben wollen. Natürlich kannst Du die Bank beauftragen, die Pfändungen zu bezahlen und natürlich bekommst Du den Rest

- Erzähl Deine Geschichte mal bei Gericht, ich geh mal davon aus, dass die in der Bank anrufen und denen mal 1-3 Takte erzählen. Man wird Dir wahrscheinlich anbieten, eine so genannte Einstweilige Verfügung gegen die Bank zu beantragen. Darin wird die Bank angewiesen, Dir die Kohle auszuzahlen. Das Gericht kann die Kosten auch der Bank auferlegen.

Erzähl dann mal hier, weas draus geworden ist.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:40 
Oh weh, das ist krass! :o

Ich würde an deiner Stelle auch jeden Rechtsweg ausschöpfen, z.B. mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung.

Da du aber nicht wissen kannst, ob und wann das klappt, solltest du in deiner Situation schnellstens Soforthilfe von der ARGE oder dem Sozialamt beschaffen, z.B. als Darlehen, um erst einmal ein wenig Geld zum Leben zu haben. Aber natürlich als Barscheck. ;)

Drücke dir fest die Daumen, dass der Horror bald ein Ende hat!!


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:59 
Offline

Registriert: Do 29. Jul 2010, 16:38
Beiträge: 5
Hallo und danke für eure Antworten.

Also einmal ist es das Finanzamt mit 86€

und einmal SWE mit 600€ was über Anwalt eingefordert wird.

Der Beschluss bezieht sich natürlich nur auf das Aktenzeichen von SWE da das Finanzamt ja selber vollstreckt.

Mich erschreckt halt nur die Aussage das ein Gerichtsbeschluss nicht gültig sein soll.
Und die Aussage das selbst wenn ich die Pfändungen begleiche ich nicht gleich über mein Geld verfügen kann.

Genauso wenig kann ich sagen das sie das Geld den Gläubigern überweisen sollen da es sich ja laut ihrer Aussage nur über ein theoretisches + aufm Konto handelt.

Ich war natürlich nicht dumm und fragte wie es ausschaut wenn ich mein Konto kündige ob ich dann mein Geld bekomme ...

Auch hier wurde gesagt NEIN weil es ja eigentlich nicht mehr meins ist (auch wenn die Pfändung doch deutlich unter sagen wir mal mein + liegt)

Eine Auszahlung wäre auch nicht möglich sie könnten das Guthaben nur überweisen als ich fragte was sei wenn ich kein Konto habe sagten sie dann können sie es nicht auszahlen weil die Norisbank kein direkte Kasse hat ...

Ich muß euch echt sagen das es mir schon davor graut morgen aufs Gericht zu fahren und denen quasi mitteilen zu müssen das ihr Beschluss nen Klozettel für die Norisbank ist.

Werde aber morgen zumindestens die 86€ Finanzamt bezahlen das sie mir daraus keinen Strick mehr drehen können ... weil würde ich das nicht tun wollen sie auch noch einen Beschluss vom Finanzamt ...

Bin mit mein Latein echt am ende ...
Der Vermieter müßte eigentlich seine Miete seit gestern aufm Konto haben.
Durch die Falsch aussagen sind natürlich auch sehr wichtige Lastschriften nicht abgegangen ... Abgesehen davon das die Schule morgen anfängt und ich den Kindern noch nicht mal Schulsachen kaufen konnte geschweige den Nahrungsmittel.

Ich kann nicht nachvollziehen wie man die Kunden so verärgern und hängen lassen kann ich meine die Leute wissen das es Sozialleistungen sind und diese ja eh schon nach Existenzminimum berechnet ist ...


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 20:17 
also vor dem Gericht musst Du überhaupt keinen Bammel haben. Schliesslich ist es die Bank, die den Ärger macht und nicht Du. Das wird eher ein Fest, wie der Rechtspfleger hoffentlich der Bank telefonisch Beine macht. Wenn nicht, ist die einstweiliige Verfügung auch eine Möglichkeit.

Ich weiss zwar nicht, was SWE ist, aber wenn das nicht grad 30 Jahre alt ist, dürften da auch mit Kosten nicht mehr als ein Tausender zusammenkommen. Die Bank darf natürlich nicht mehr sperren als sie für die Gläubiger braucht. Aber solche Selbstverständlichkeiten stehen auch im Gesetz: §803 ZPO, wenn das hilft.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 20:21 
Offline

Registriert: Do 29. Jul 2010, 16:38
Beiträge: 5
achso das wichtigste ... wir haben noch ein "klozettel" sorry wenn ich das so sage von der Bank erhalten wo für die Kunden vorgeschrieben wurde was die Bank vom Gericht braucht .

Der 3 zeiler beinhaltet folgendes :

Bitte um Ausstellung eines Antrages nach §765a ZPO auf (einmalige) Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen sittenwidriger Härte, da die wirtschaftliche Existenzgrundlage für deb aktuellen Monat entzogen wurde.

Nun frage ich mich warum folgende Aussage die im Beschluss steht nicht anerkannt wird :

unter Anwendung des §765a ZPO war infolgedessen die Pfändung insoweit einmalig aufzuheben

nur weil das nicht expliziet der gesammte 3 zeiler steht die die bank möchte :shock: :shock: :shock: :shock:


Der § wurde ja nunmal angewendet ...

Aber das scheint nur meine Auffassung zu sein nicht die der Norisbank :? :?


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 20:26 
Offline

Registriert: Do 29. Jul 2010, 16:38
Beiträge: 5
Gast hat geschrieben:
also vor dem Gericht musst Du überhaupt keinen Bammel haben. Schliesslich ist es die Bank, die den Ärger macht und nicht Du. Das wird eher ein Fest, wie der Rechtspfleger hoffentlich der Bank telefonisch Beine macht. Wenn nicht, ist die einstweiliige Verfügung auch eine Möglichkeit.

Ich weiss zwar nicht, was SWE ist, aber wenn das nicht grad 30 Jahre alt ist, dürften da auch mit Kosten nicht mehr als ein Tausender zusammenkommen. Die Bank darf natürlich nicht mehr sperren als sie für die Gläubiger braucht. Aber solche Selbstverständlichkeiten stehen auch im Gesetz: §803 ZPO, wenn das hilft.



Stadtwerke ist SWE ...

Die Pfändung ist vom 27.04.2010

Also wenn ich das mal so sagen darf die ganzen Leute bei Gericht haben quasi schon die Hände übern Kopf zusammgeschlagen bezüglich der Vorgehensweise der Norisbank.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 22:54 
Offline

Registriert: Mo 19. Jul 2010, 10:57
Beiträge: 59
Zitat:
Die Bank darf natürlich nicht mehr sperren als sie für die Gläubiger braucht.

aha,gibts da irgend einen paragraphen für?
bei uns sind 355€ gesperrt,pfändung 228€.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 06:04 
Offline

Registriert: Mi 4. Aug 2010, 05:49
Beiträge: 2
Hallo ihr lieben,zur Not bei der Arge ein Darlehen holen,sie muessen helfen,wenn sie schon den Zettel,wie bei mir auch,nicht ausfuellen wollen. Bin seit acht Jahren Kunde unserer Sparkasse,hatte am Auszahlungstag meinen Sohn dabei.Als ich den Bescheid v. Familienkasse vorlegte sagt die Frau tatsaechlich zu mir,O Ton.."Da kann ja jeder ein Kind mitbringen und sagen das ist meins" Adrenalin pur !!! Also durchhalten.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Ich weiß nicht mehr weiter
BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 10:38 
So, meine Frau (stella 2009) und ich waren nur heute Vormittag beim Amtsgericht und teilten der Rechtspflegerin mit das die Norisbank den Beschluss nicht anwenden will und weiterhin eine Auszahlung der Sozialleistungen verweigert. Daraufhin ging die Rechtspflegerin wenig erfreut zum Direktor des Amtsgerichtes, es folgte ein etwa 30 Minuten dauerndes Telefonat mit der Norisbank, daraufhin wurde uns mitgeteilt das die Beschlüsse nun anerkannt würden.

Mit dieser Aussage sind wir zur Norisbank und bekamen tatsächlich den kommpletten Betrag laut Beschluss sofort ausgezahlt.


Endlich, nach 4 Tagen nervenaufreibendem Kampf mit der Norisbank, haben wir unsere Sozialleistungen erhalten.


Diesen Beitrag melden
Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 1 Gast


Du darfst neue Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Optimized by SEO phpBB
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de