P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2012, 19:42 
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Registriert: Mi 1. Feb 2012, 19:18
Beiträge: 2
Ich habe ein Problem der besonderen Art.
Die Postbank hatte mir das Konto gekündigt auf Grund Pfändungseingang. Eine Umwandlung in ein P-Konto wurde abgelehnt. Damit meine Pension und das darin enthaltene Kindergeld überwiesen werden konnte, habe ich vorläufig ein Geldmarktkonto der Commerzbank genutzt. Mehrere Anläufe, noch in 2011 ein P-Konto zu eröffnen war gescheitert u.a. bei der Targobank, Sparkasse usw.

Nun kam eine Pfändung zur Commerzbank, meine Februarpension kam natürlich noch auf das Geldmarktkonto. Heute konnte ich nun doch ein P-Konto bei der Commerzbank eröffnen, basierend auf dem Geldmarktkonto, also als Bestandskunde. Nun habe ich das Problem, dass ich auf dem geldmarktkonto natürlich die Freibeträge nicht habe und die Commerzbank mir erklärt dass sie dieses darauf eingegangene Geld nicht frei geben kann, wobei für Februar keine weiteren gelder auf das P-Konto eingehen. Nicht einmal das nachweislich auf das Geldmarktkonto eingegangene Kndergeld für 5 Kinder , immerhin 988 Euro, das ja nun so was von unpfändbar ist, kann frei gegeben werden, trotz Nachweis. Von meinem mir zustehenden Freibetrag für mich und mehr als 5 Unterhaltsberechtigte, ich bin verheiratet, ganz zu schweigen.
Bin ich nun vom Gutwill des Gläubigers abhängig, dass der der Commerzbank die Freigabe der Freibeträge anzeigen muss ?
Das Amtsgericht wird in diesem Fall ja nun nicht mehr tätig werden, was ich gelinde gesagt frech finde, ich hatte mich ja um ein P-Konto bemüht, es aber bisher nicht bekommen.

Kann mir jemand bite die rechtliche Grundlage darstellen ?

Danke und liebe Grüße

Mamili

P.S: durch die Freibeträge bliebe natürlich kein Betrag übrig, der noch zu pfänden wäre, nur was macht ein gesetzlicher Anspruch für einen Sinn, der nicht gewährt wird ?


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BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 08:33 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hi,
ja da hast Du schlechte Karten. Das ganze Geld vor P-Konto ist gepfändet, da führt m.E. auch kein Weg dran vorbei.

Und das Deine Sozialleistungen seit 2012 nun eben nicht mehr "sowas von unpfändbar" sind, sollte langsam aber sicher bekannt sein.

Evtl. lässt sich ja tatsächlich mit dem Gläubiger reden - hoffentlich! Denn die Coba darf das tatsächlich nicht auszahlen.

Möglicherweise sieht unser Rechtspfleger (hallo Court) hier im Forum noch eine Möglichkeit?

Gruß DS


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BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 09:03 
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Registriert: So 28. Nov 2010, 11:48
Beiträge: 218
Hallo DS ( ;) )

Hallo mamili

Ich sehe da auch keine Möglichkeit. Die einzige Chance wäre ein Antrag nach § 765a ZPO, aber ich persönlich würde den wohl eher negativ bescheiden, da sich ein solcher Antrag ja immer gegen die Vollstreckungsmaßnahme, also die Pfändung an sich, richtet und die stellt keine unzumutbare Härte dar bzw. verstößt nicht gegen die guten Sitten. Grundsätzlich zählt natürlich auch hier, dass die Einrichtung eines ungeschützten Kontos letztlich in deinen Verantwortungsbereich fällt.

Vielleicht hilft es in der Tat, wenn du dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzt und ihm schilderst, dass du im laufenden Monat kein Geld zur Verfügung hast. Letzlich hast du es ja nicht zu verantworten, wenn die Banken dir kein P-Konto eingerichtet haben und du daher auch keine Chance hattest, entsprechenden Schutz in Anspruch zu nehmen (wenn ich auch nicht ansatzweise verstehe, in wieweit und in welchem Zusammenhang das Verhalten des Amtsgerichtes "frech" sein soll).

_________________
Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.


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BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 10:52 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
mamili hat geschrieben:
...
Kann mir jemand bite die rechtliche Grundlage darstellen ?
...


http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html

Versuch es mit dem Antrag nach §765a ZPO beim Gericht.

Der gesetzliche Schutz wird jedem gewährt, der sich an die "Spielregeln" hält.

Und die Spieregeln sind seit dem 1.7.2010 bekannt:
Ab 1.1.2012 gibt es für den Regelfall den Pfändungsschutz per P-Konto
- und für den Ausnahmefall den Antrag nach 765a.

Wie kann man nur auf das P-Konto verzichten, wenn eine Pfändung zu erwarten ist und man fünf Kinder zu versorgen hat???
*kopfschüttel*


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BeitragVerfasst: Do 2. Feb 2012, 11:06 
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Registriert: Mi 1. Feb 2012, 19:18
Beiträge: 2
Danke für die Antworten.
Ich HABE nicht verzichtet! Ich habe es nicht bekommen, das ist ein Unterschied.
Da ich vorher bei der Postbank war und dieses Konto bei der Commerzbank einmal eingerichtet war.. Geldmarktkonto, das ich einmal gewonnen hatte. Irgendwie musste ich mir ja die Bezüge überweisen lassen, so lange ich kein Konto hatte.


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