Hallo DS (

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Hallo mamili
Ich sehe da auch keine Möglichkeit. Die einzige Chance wäre ein Antrag nach § 765a ZPO, aber ich persönlich würde den wohl eher negativ bescheiden, da sich ein solcher Antrag ja immer gegen die Vollstreckungsmaßnahme, also die Pfändung an sich, richtet und die stellt keine unzumutbare Härte dar bzw. verstößt nicht gegen die guten Sitten. Grundsätzlich zählt natürlich auch hier, dass die Einrichtung eines ungeschützten Kontos letztlich in deinen Verantwortungsbereich fällt.
Vielleicht hilft es in der Tat, wenn du dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzt und ihm schilderst, dass du im laufenden Monat kein Geld zur Verfügung hast. Letzlich hast du es ja nicht zu verantworten, wenn die Banken dir kein P-Konto eingerichtet haben und du daher auch keine Chance hattest, entsprechenden Schutz in Anspruch zu nehmen (wenn ich auch nicht ansatzweise verstehe, in wieweit und in welchem Zusammenhang das Verhalten des Amtsgerichtes "frech" sein soll).