P-Konto-Forum

Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Di 6. Dez 2011, 17:07 
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Registriert: Di 6. Dez 2011, 16:24
Beiträge: 1
hallo und guten tag zusammen,

bei allem verständnis für die rechtsunsicherheit im zusammenhang mit dem p-konto mal einfach gefragt: hebelt denn die einführung des p-kontos alle vereinbarungen mit dem gläubiger aus?

konkret: wir schulden dem FA steuern, kontopfändung ist erfolgt für das geschäftskonto = kahlpfändung! nach langwierigem hin und her wurde nun eine "Einschränkung der EuPfV" erlangt.
diese gilt ab 11.2011, d.h. für 11 + 12.2011 für den betrag xy als auch für die evtl. noch darüber hinaus gehenden forderungsbeträge ab 01.2012 in höhe des betrages z pro monat.

das hat doch weder etwas mit pfändungsschutz noch mit amtsgericht zu tun. oder sehe ich das falsch?

1. einigung mit dem gläubiger über selbstbehalt des einkommens
2. schriftliche anweisung an das kreditinstitut, erst über den genannten betrag hinaus auskehrbuchungen vorzunehmen.

die hausbank ist der meinung, dass diese freigabe durch den gläubiger ab dem 01.01.12 nicht mehr greift. hat sich beim amtsgericht darüber beraten lassen (amtsgericht bei steuern?)

Frage: werden denn ab dem 01.01.12 alle außergerichtlichen schuld- und freigabeverein-barungen ungültig? mein gläubiger kann doch wohl weiterhin selbst entscheiden, ob er mir die möglichkeit zur rückzahlung meiner schulden erhält (indem er mir mittel zum erhalt meines einkommens belässt) oder muss er ab 01.2012 sehr genau überlegen, ob er überhaupt noch eine kontopfändung vornimmt, nach dessen erlass ein gütliches eingreifen gar nicht mehr möglich ist?

Danke im voraus für hilfreiche Info :?:


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BeitragVerfasst: Do 8. Dez 2011, 16:09 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Hi,
alle Deine Fragen lassen sich noch nicht abschliessend beantworten:

Ruhendstellungen und Aussetzungen werden von vielen Banken seit dem P-Konto nicht mehr akzeptiert und müssen auch nicht akzeptiert werden. Es gibt entweder laufende Pfändung oder komplette Aufhebung der Pfändung. D.h., selbst wenn man sich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung einigt, kann es sein, daß die Beschränkung der Pfändung nicht von der Bank angenommen wird.

Alle Alt-Beschlüsse der Amtsgerichte bzgl. unpfändbarer Beträge werden mit dem 31.12.2011 hinfällig, das Konto lässt sich nur noch ausschließlich durch ein P-Konto schützen.

Wie es sich mit den o.g. vom Finanzamt freigegebenen (unpfändbaren) Beträgen verhält, kann ich derzeit nicht beantworten. Wir rätseln selbst noch, ob der 31.12.2011 auch derartige Finanzamt-Einschränkungen betrifft und die dann neu zu machen wären. Es wäre zumindest schlüssig, daß auch die hinfällig sind.

Gruß DS


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BeitragVerfasst: Mo 12. Dez 2011, 20:55 
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Registriert: Di 22. Nov 2011, 09:53
Beiträge: 92
KaEfPe hat geschrieben:
... mein gläubiger kann doch wohl weiterhin selbst entscheiden, ob er mir die möglichkeit zur rückzahlung meiner schulden erhält (indem er mir mittel zum erhalt meines einkommens belässt) oder muss er ab 01.2012 sehr genau überlegen, ob er überhaupt noch eine kontopfändung vornimmt, nach dessen erlass ein gütliches eingreifen gar nicht mehr möglich ist?
...


Finanzamt und "gütliches Eingreifen" ... und wovon träumst Du sonst?
Und "Dein Gläubiger" hat sich auch an Recht und Gesetz zu halten,
das gilt nun mal auch fürs Finanzamt (z.B. in Form der AO).

Wenn Du ab 1.1.2012 ein P-Konto hast, dann bist Du nicht mehr auf die "Gütigkeit" Deines Gläubigers angewiesen, denn dann gelten die gesetzlichen Pfändungsschutzgrenzen auch für Einkommen aus selbständiger Arbeit.
Das war nun wirklich lange überfällig.


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BeitragVerfasst: So 1. Jan 2012, 15:19 
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Registriert: So 28. Nov 2010, 11:48
Beiträge: 218
So, morgen geht der Wahnsinn los. Bin mal gespannt, wie viele Nicht-P-Konto-Inhaber von Ihrer Bank zum Gericht geschickt werden.

Unsere Wachtmeisterei wurde schon mal für alle Fälle personell verstärkt...

_________________
Ein guter Manager findet für jedes Problem eine Lösung. Ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 17:07 
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Registriert: Fr 6. Jan 2012, 17:01
Beiträge: 2
War heute bei der Bank und die meinten das ich bis zum 31,12,2011 ein PKonto hätte einrichten müssen und nun sei es zu spät!

Habe ich im Jahre 2012 wirklich kein Recht auf ei P Konto?

Habe drei kleine Kinder und diese müssen nun darunter leiden wenn mir einer das geld Pfändet?
Auch andere Bürger könnten doch nicht mehr ihre Miete , Strom und Versicherungen zahlen!

Oder habe ich da was Falsch verstanden? Überall steht in den Banken nur noch bis zum 31.12.2011 P Konto eröffnen.
Was verteh ich den nun nicht? :?

Danke euch in vorraus


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jan 2012, 20:06 
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Registriert: Do 8. Jul 2010, 18:19
Beiträge: 570
Wohnort: Berlin
Hast du eine Pfändung auf dem Konto? Falls ja, auch noch Guthaben?

Lies den Eröffnungsthread noch einmal. Alle darin genannten sollten bis zum 31.12.11 ein P-Konto gehabt haben, weil es sonst keinen anderweitigen Pfändungsschutz mehr gibt.
Selbstverständlich kannst du auch im Januar ff. ein Pfändungsschutzkonto eröffnen.


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BeitragVerfasst: Mo 9. Jan 2012, 09:32 
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Registriert: Fr 21. Okt 2011, 11:58
Beiträge: 84
Du kannst selbstverständlich auch jetzt noch ein P-Konto einrichten. Sollte jedoch eine Pfändung bereits da gewesen sein, ist ein möglicherweise bis zur Umstellung vorhandenes Guthaben weg, da ungeschützt.

Gruß DS


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