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Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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 Betreff des Beitrags: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 22. Apr 2010, 13:26 
Wie eröffne ich ein P-Konto bei der Noris Bank.Konto ist vorhanden.Danke Benno


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 22. Apr 2010, 19:45 
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Administrator

Registriert: So 28. Feb 2010, 16:57
Beiträge: 84
Hallo Benno,

ich nehme an, dass die Norisbank genauso wie auch die anderen Banken spätestens im Juni geeignete Antragsformulare zur Verfügung stellen werden.

Da der Antrag auf ein P-Konto innerhalb von längstens 4 Banktagen bearbeitet sein muß, sollte man spätestens so um den 20.Juni beim entsprechenden Kreditinstitut vorstellig werden. Sowie ich oder andere Forumsteilnehmer über das genaue Prozedere bei einzelnen Instituten wissen, wird es natürlich sofort hier im Forum zu lesen sein.

Sollten zusätzlich zum Basis-Sockelschutz von 985,15€ noch Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder sollte man Kindergeldleistungen bekommen, sollte man sich am Besten schon jetzt um die Bescheinigung einer geeigneten Stelle kümmern. Mehr dazu steht im P-Konto Blog zum Thema P-Konto Musterbescheinigung - http://p-konto-blog.de/2010/03/p-konto-musterbescheinigung/

Viele Grüße

Guido

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http://p-konto-blog.de


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 15:29 
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Registriert: Mi 28. Apr 2010, 18:45
Beiträge: 3
Hier die Antwort auf meine aktuelle Anfrage:

Sehr geehrter Herr Wegner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vor Inkrafttreten der Gesetzesreform 2010 kann kein pfändungssicheres Konto angeboten werden.

Kunden denen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PFÜB) eingemeldet wird, erhalten ein bankseitiges Informationsschreiben zu diesem Vorgang.


Geht auf dem zu pfändenden Girokonto Arbeitseinkommen ein, gilt nach § 350 k ZPO und § 835 Abs. 3, Satz 2 ZPO für die Bank nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst eine Auszahlungssperre von zwei Wochen. Erst danach darf die Bank vom gepfändeten Konto Geld an den Gläubiger überweisen.


In diesen 14 Tagen wird das Konto aber auch für den Kontoinhaber gesperrt - es werden eventuell also auch wichtige Daueraufträge oder Bankeinzüge nicht ausgeführt. Der benachrichtigte Schuldner muss hier immer sofort beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen!


Dies erfolgt mit einem Antrag auf Pfändungsschutz - dem so genannten "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" mit dem Ziel einen sogenannten Freigabebeschluss zu erwirken. Die gerichtliche Verfügung des Pfändungsschutzes muss vor Ablauf der 14 Tage die Bank erreicht haben, um die Kahlpfändung des Kontos zu stoppen. Ist der Beschluss zum Pfändungsschutz rechtzeitig eingegangen, darf in Höhe der Pfändungsfreibeträge gem. der Pfändungstabelle nichts gepfändet werden. Dies wird vom Amtsgericht festgelegt, nicht von der Bank.


Wenn der Schuldner mit Arbeitseinkommen nicht rechtzeitig Pfändungsschutz beantragt (bzw. bei Sozialeinkommen binnen 7 Tagen nach Geldeingang die Beträge abhebt oder an Dritte überweist), ist die Bank gesetzlich gezwungen, die Pfändung bis zur Höhe der festgestellten Forderung vorzunehmen. Wer die Fristen für den Pfändungsschutz verpasst hat, kann die eigentlich zu Unrecht gepfändeten Beträge kaum noch zurückfordern.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und wünschen einen angenehmen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre norisbank
Brigitte Klein

Ich empfehle http://www.p-konto.tk


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 17. Jun 2010, 18:43 
Auch diese Antwort des Webmasters ist nicht korrekt. P-Konto muss erst zum 01.07.2010 kommen - bringt also nix am 20.06. bei der Bank vorbei zu schauen. Geht lieber erst zu Beginn Juli - dann sind auch alle Formulare da - und man muss persönlich vorbei - nix mit Fax, Telefon oder E-Mail! :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 17. Jun 2010, 22:17 
Offline
Administrator

Registriert: So 28. Feb 2010, 16:57
Beiträge: 84
@Konkursprivileg
Danke für den informativen Beitrag. Ich hoffe weiterhin von Dir zu hören 8-)

@Michi
Sich bereits ein paar Tage vorher beim Kreditinstitut zu informieren wie genau das Prozedere ist, kann sicherlich nicht schaden. Meines Wissens verbietet es das Gesetz nicht, das P-Konto bereits vorher zu beantragen, sofern natürlich bereits entsprechende Antragsformulare vorliegen. Bei der Postbank ist es meines Wissens bereits jetzt möglich den Antrag zu stellen. Insofern ist Deine Anmerkung nicht ganz richtig.

michi hat geschrieben:
... und man muss persönlich vorbei ...

wird bei Direktbanken sicherlich schwierig sein :lol: Auch bei der Postbank werden die P-Konto Anträge meines Wissens zentral in Bonn bearbeitet, lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren.

Viele Grüße

Guido

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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: So 22. Aug 2010, 08:25 
Offline

Registriert: Mo 16. Aug 2010, 10:30
Beiträge: 41
Wohnort: Nürnberger Raum
Webmaster hat geschrieben:

michi hat geschrieben:
... und man muss persönlich vorbei ...

wird bei Direktbanken sicherlich schwierig sein :lol: Auch bei der Postbank werden die P-Konto Anträge meines Wissens zentral in Bonn bearbeitet, lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren.

Viele Grüße

Guido

Natürlich muss niemand persönlich vorbei. :lol:
Es reicht ein Brief, am besten per Einschreiben. Selbst wenn der an die Postbank direkt kommt, er muss dann an die richtige Stelle weitergeleitet werden.

_________________
Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Do 24. Feb 2011, 10:37 
Offline

Registriert: Do 24. Feb 2011, 09:38
Beiträge: 1
Guten Tag,

ich war eigentlich auf der Suche nach einem anderen Thema und bin dann hier auf die sog. P-Konten gestoßen. Also was es ist (Pfändungsschutzkonto) weiß ich jetzt auch aber mir ist irgendwie noch nicht ganz klar was es damit auf sich hat. Also Pfändungsschutz an sich schon aber ich versteh die Zusammenhänge nicht so recht und in welchen Fällen so ein Konto nützlich ist. Würde mich über eine kurze Erklärung freuen.
Danke schonmal!

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: P-Konto
BeitragVerfasst: Mo 28. Feb 2011, 11:58 
Fabienne hat geschrieben:
Guten Tag,

ich war eigentlich auf der Suche nach einem anderen Thema und bin dann hier auf die sog. P-Konten gestoßen. Also was es ist (Pfändungsschutzkonto) weiß ich jetzt auch aber mir ist irgendwie noch nicht ganz klar was es damit auf sich hat. Also Pfändungsschutz an sich schon aber ich versteh die Zusammenhänge nicht so recht und in welchen Fällen so ein Konto nützlich ist. Würde mich über eine kurze Erklärung freuen.
Danke schonmal!

Grüße


Ab 01.01.2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto.
Bestehen bereits Pfändungen sollte das Konto bis Ende 2011 in ein P-Konto umgewandelt werden. Bis 2012 gelten ggf. andere bereits bestehende Freigaberegelungen weiter.
Bestehen keine Pfändungen besteht kein Handlungsbedarf, da eine Umwandlung in ein P-Konto (sofern man dort bereits ein Girokonto führt) jederzeit möglich ist.
Man darf nur 1 Konto in ein P-Konto umwandeln. Alles, was kein Kontokorrent/Girokonto ist und als Einzelkonto besteht, kann nicht gewandelt werden.


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