Bislang sind die Banken nicht verpflichtet, jedem ein Konto zu eröffnen. Sie können sich die Kunden frei aussuchen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat zwar bereits 1995 eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ abgegeben. Danach sollen die Kreditinstituten jeder Person, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte und auch bei Überschuldung, ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitzuhalten (sogenanntes Jedermannkonto). Diese Empfehlung ist leider jedoch nicht rechtlich bindend !
Auch die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto bedeuten lediglich, dass ein bereits bestehendes Konto umgewandelt werden kann. Ein Anspruch auf ein neues Konto nach derzeitiger Rechtslage besteht nicht.
Diese Lücke soll jetzt durch den Gesetzesentwurf des Landes Hamburg geschlossen werden.
“Der Gesetzesantrag verfolgt das Ziel, einen subjektiven Anspruch auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen für jedermann einzuführen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. …”
Zudem sollen die Kosten der Kontoführung eines P-Kontos geregelt werden.
Link zum Gesetzesentwurf :
http://www.f-sb.de/download/girokontoin ... h_2011.pdf