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Das Forum rund um die Themen P-Konto, Jedermannkonto und allgemeine Schuldnerfragen
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BeitragVerfasst: Do 4. Mär 2010, 20:51 
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Administrator

Registriert: So 28. Feb 2010, 16:57
Beiträge: 84
Immer wieder ein Klassiker unter den Fragen.

Ich versuche mal eine Antwort darauf:

  • Die Sparkassen unterliegen in folgenden Bundesländern einem Kontrahierungszwang: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
    In diesen Bundesländern sind die Sparkassen ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto einzurichten

  • In den übrigen Bundesländern besteht zwar kein ausdrücklicher Kontrahierungszwang. Aufgrund ihrer öffentlich rechtlichen Stellung unterliegen sie jedoch einer besonderen Verpflichtung. Zum einen steht wie für jede Bank die "freiwillige Selbstverpflichtung" des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 im Raum. Hierin verpflichten sich die Kreditinstitute jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Zum anderen schreibt der Sparkassenverband auf seiner Webseite:

    Zitat:
    "Faire Partnerschaft heißt für die Sparkassen auch: Niemand wird von modernen Finanzdienstleistungen ausgeschlossen. Deshalb erhält bei den Sparkassen jede Bürgerin und jeder Bürger ein Konto – unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Mit dem „Konto für jedermann“ – einem Girokonto auf Guthabenbasis – entsprechen die Sparkassen sowohl einem Gebot der Fairness als auch dem öffentlichen Auftrag, eine Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu gewährleisten."
    Quelle: http://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanz ... index.html

Selbst wenn man in einem Bundesland ohne Kontrahierungszwang lebt, sollte oben genanntes Zitat, Verpflichtungserklärung genug sein.

Wenn Ihr im Gespräch mit dem Sparkassenmitarbeiter bemerkt, daß er nicht so begeistert ist, Euch ein Konto zu eröffnen, dann könnt Ihr ihn gerne an das Zitat der Sparkassenseite erinnern und an die "15 Leitlinien" der Sparkassen, wo dasselbe auch noch einmal drinsteht.

_________________
Information schadet nur dem, der sie nicht hat.

http://p-konto-blog.de


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BeitragVerfasst: Do 20. Jan 2011, 07:00 
Nein muss sie nicht


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BeitragVerfasst: Mo 24. Jan 2011, 12:20 
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Registriert: Mo 24. Jan 2011, 09:38
Beiträge: 1
Da muss ich entgegnen, sie ist verpflichtet. Denn ich zitiere: "...war die Sparkasse schon 1995 einer entsprechenden Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) beigetreten, die dieser zur Vermeidung von gesetzlichen Maßnahmen empfohlen hatte, jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto bereit zu halten. Eine Ausnahme war nur bei eng umgrenzter Unzumutbarkeit erlaubt."
Ok, da ist die Frage: Besteht eine eng umgrenzte Unzumutbarkeit? Und wie definiert man "eng umgrenzt"???

Ich denke, zum Anwalt und dann müsste es gehen.

Lieben Gruß


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BeitragVerfasst: Do 3. Feb 2011, 10:45 
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Registriert: Do 24. Jun 2010, 11:17
Beiträge: 103
Wohnort: Köln
-Der Kontrahierungszwang gilt nicht für alle Sparkassen.
-Die freiwillige Selbstverpflichtung ist im Ernstfall das Papier nicht wert auf der Sie steht.
-Selbst *wenn* die Sparkasse einem Kontrahierungszwang unterliegen: Loswerden oder nicht-annehmen geht immer (Kunde ist nicht zumutbar o.ä.).

Probieren kann man es aber natürlich schon, gerade auch in Verbindung mit dem passenden Ombudsmann bei einer Ablehnung.


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BeitragVerfasst: Di 5. Apr 2011, 10:32 
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Registriert: Di 5. Apr 2011, 10:23
Beiträge: 2
hallo
also ich denke mal, dass sie als öffentlich-rechtliche institution dazu verpflichtet ist - schließlich muss man doch in der lage sein, seinen zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, wenn man sich beispielsweise wein im internet bestellt, oder? zu weiteren infos zum jedermannkonto bei sparkassen schaut doch einfach mal hier.


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BeitragVerfasst: Di 5. Apr 2011, 12:49 
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Registriert: Do 24. Jun 2010, 11:17
Beiträge: 103
Wohnort: Köln
Das Problem ist aber leider trotzdem, dass (obwohl es solche Urteile gibt und die Banken in der Regel natürlich auch wissen, dass Sie so ein Konto eröffnen sollten) es oft im ersten Schritt eben nicht tun. Und da hilft es erstmal nicht weiter, dass die theoretisch einen Kontrahierungszwang unterliegen und es eine Selbstverpflichtung/Urteile gibt. Man hat Lauferei und Scherereien. Da sollte mal was passieren z.b. durch ein grundsätzliches Recht auf ein Girokonto. Selbstverpflichtungen haben doch schon bewiesen, dass sie nichts taugen.


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