Immer wieder ein Klassiker unter den Fragen.
Ich versuche mal eine Antwort darauf:
- Die Sparkassen unterliegen in folgenden Bundesländern einem Kontrahierungszwang: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
In diesen Bundesländern sind die Sparkassen ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto einzurichten
- In den übrigen Bundesländern besteht zwar kein ausdrücklicher Kontrahierungszwang. Aufgrund ihrer öffentlich rechtlichen Stellung unterliegen sie jedoch einer besonderen Verpflichtung. Zum einen steht wie für jede Bank die "freiwillige Selbstverpflichtung" des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 im Raum. Hierin verpflichten sich die Kreditinstitute jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Zum anderen schreibt der Sparkassenverband auf seiner Webseite:
Zitat:
"Faire Partnerschaft heißt für die Sparkassen auch: Niemand wird von modernen Finanzdienstleistungen ausgeschlossen. Deshalb erhält bei den Sparkassen jede Bürgerin und jeder Bürger ein Konto – unabhängig davon, ob sie über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Mit dem „Konto für jedermann“ – einem Girokonto auf Guthabenbasis – entsprechen die Sparkassen sowohl einem Gebot der Fairness als auch dem öffentlichen Auftrag, eine Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu gewährleisten."
Quelle:
http://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanz ... index.html
Selbst wenn man in einem Bundesland ohne Kontrahierungszwang lebt, sollte oben genanntes Zitat, Verpflichtungserklärung genug sein.
Wenn Ihr im Gespräch mit dem Sparkassenmitarbeiter bemerkt, daß er nicht so begeistert ist, Euch ein Konto zu eröffnen, dann könnt Ihr ihn gerne an das Zitat der Sparkassenseite erinnern und an die "15 Leitlinien" der Sparkassen, wo dasselbe auch noch einmal drinsteht.