Gast hat geschrieben:
die sparkassen sind staatlich verpflichtet worden JEDEN aufzunehmen.
Mummpitz.
-Der Kontrahierungszwang gilt nicht für alle Sparkassen.
-Die freiwillige Selbstverpflichtung ist das Papier nicht wert auf der Sie steht.
-Selbst *wenn* die Sparkasse einem Kontrahierungszwang unterliegen: Loswerden oder nicht-annehmen geht immer (Kunde ist nicht zumutbar o.ä.).
Probieren kann man es aber natürlich schon, gerade auch in Verbindung mit dem passenden Ombudsmann bei einer Ablehnung.
Was ich aber an der denke des OP merkwürdig finde: Restschuldbefreiung und dann sofort wieder Konto mit Dispo und KK? Hm.