Gast hat geschrieben:
Moin,
ich bin gar nicht mehr so begeistert von der Postbank. Leider siehts mit meiner Schufa gar nicht besonders gut aus. Im Gegenteil. Ich musste bereits die Hand zum Schwur heben. Die Postbank hat mir zwar ein Guthabenkonto eingerichtet, als jedoch erstmalig eine Pfändung darauf gelegt wurde erhielt ich die Kündigung. Laut Rechtsprechung ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. Aber es sind ja immer zwei paar Stiefel zwischen gültigem Recht und dem was dann effektiv getan wird.
Die Postbank hat nach Erledigung der Pfändung allerdings die Kündigung auch zurück genommen.
Gruß aus Bayern
Gast
Ich habe auch ein P Konto, jedoch habe ich einen Bock geschossen. Durch die Pfändung kam ich nicht an mein Konto. Nun habe ich derzeit noch ein Guthaben, und ich kann es nicht haben.
Weil ebend diese Pfändung auf dem Konto ist. Nun wollte ich auf Raten meiner Anwältin dieses P Konto wieder Rückgängig machen, um an mein Geld zu kommen. die Post sagt geht nicht mehr rückgängig zu machen. Oder weis jemand im Forum wie man es wieder in ein Normales Konto Umwandeln kann?
Gruß aus NRW