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 Betreff des Beitrags: Der Bank hilflos ausgeliefert??? :-(
BeitragVerfasst: Fr 30. Sep 2011, 18:00 
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Registriert: Fr 30. Sep 2011, 17:45
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Forum bin :-)

Es handelt sich bei meinem Konto um ein Guthabenkonto auf welchem sich eine Vorpfändung nach § 845 Zivilprozessordnung befindet.

Die Vorpfändung beläuft sich auf 350 € und ich habe gestern mein Gehalt in Höhe von 1.860 € erhalten.

Ich wollte gestern Geld abholen, leider war die Karte gesperrt und es kam der Hinweis, ich sollte mich mit dem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung setzen, was ich heute morgen auch tat.

Aussage der Bank: Vorpfändung durch Inkassodienst sowieso und deshalb das komplette Konto gesperrt, ich solle mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Dies tat ich auch. Aussage des Gläubigers: Richtig, wir haben das Konto komplett gesperrt, erst wenn der Betrag in Höhe von 350 € überwiesen ist, machen wir das Konto wieder frei.

Ich dachte, ich höre nicht richtig, der Gläubiger hat eine berechtigte Forderung in Höhe von 350 €, aber hat er auch das Recht, das komplette Guthaben auf meinem Konto bis zum Ausgleich derselben einzufrieren?

Lt. Aussage eines Gerichtsvollziehers nicht, lt. Rechtspflegers des AG schon.

Nun ja, ich sagte also meiner Bank, dass sie bitte umgehend die Überweisung der Vorpfändung veranlassen sollen und den Gläubiger darüber informieren (8 Uhr heute früh).

Im Laufe des Tages immer wieder online meine Umsatzanzeige kontrolliert, keine Bewegung.

Um 15 Uhr ein Fax an meine Bank (Pfändungsstelle) geschickt, dass ich heute unbedingt noch über das Guthaben verfügen muss, mit der Bitte, mir den Überweisungsbeleg per Fax zurückzusenden. Keine Reaktion.

Um 16 Uhr erneut bei der Hotline angerufen. Der Auftrag wird bei der Bank über ein separates Zahlungsprogramm abgewickelt, so dass ich in meiner Umsatzanzeige diesen nicht sehen kann. Man kann mir einen Beleg zusenden, allerdings auf dem Postweg. Außerdem würde es ca. 2-3 Bankarbeitstage dauern, bis die Überweisung getätigt wird.

Ich kriege gerade eine Megakrise. Ist das alles wirklich so rechtens? Bis sich die Bank bequemt und die Überweisung tätigt, das Geld dann beim Inkasso verbucht ist, die Meldung vom Inkasso an die Bank erfolgt und die Bank wiederum das Konto wieder freigegeben hat, können ca. 1,5 Wochen vergehen, in denen weder mein Dauerauftrag für die Miete, Strom etc. ausgeführt wird, geschweige denn, ich auch nur einen Cent im Portemonnaie habe....

Und natürlich ist es Freitag und ich habe keine Chance irgendetwas weitergehendes zu unternehmen...

Ich hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben, ob und wie ich mich am Besten dagegen wehren kann. Ich dachte, es gibt so etwas wie Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Und wieso kann der Gläubiger das komplette Konto still legen, wenn er doch "nur" einen Anspruch auf 350 € hat...

Sorry, dass es so lang geworden ist, aber mir liegen gerade die Nerven blank :-(

Vielen Dank im Voraus und LG

schlumpfinchen2011


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